Berlin - Eine "gründliche Überprüfung" der bislang zu Wallraff herausgegebenen Unterlagen und Auskünfte habe ergeben, dass die von der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen getroffene Feststellung, sie enthielten keine hinreichenden Hinweise auf eine IM-Tätigkeit, "nicht aufrecht erhalten werden kann", teilte die Bundesbeauftragte, Marianne Birthler, in Berlin mit. Dies werde durch die in der elektronischen Datenbank SIRA und in den so genannten Rosenholz-Dateien aufgefundenen Daten bestätigt. Diese Daten belegten, "dass Wallraff vom MfS als IM geführt worden ist".
Die Bundesbeauftragte teilte mit, dass sie heute MfS-Unterlagen zu Wallraff herausgegeben habe. Wallraff sei darüber informiert worden. Grundlage seien "vor allem" die so genannten Rosenholz-Dateien, "vor deren Hintergrund auch ein bereits im Jahre 1998 an die Presse herausgegebener Auskunftsbericht zu Wallraff neu zu interpretieren" sei.
Nach den Angaben der Behörde ergibt sich daraus, dass Wallraff ab 1967 für die Abteilung X der HVA erfasst war. Er werde dort ab 1968 als IM "Wagner" ausgewiesen. Hinweise auf eine aktive Tätigkeit als IM "Wagner" liegen demnach für den Zeitraum 1968 bis 1971 vor.
"Mit Hilfe der 'Rosenholz'-Dateien ließen sich nunmehr sechs Informationseintragungen in der elektronischen Datenbank SIRA eindeutig dem Vorgang Wallraff zuordnen", hieß es weiter. Die Verzögerung bei der Bewertung habe sich nicht zuletzt daraus ergeben, dass "einzelne Faksimiles extrem schlecht lesbar" seien.
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