Berlin - Damit gab das Gericht am Mittwoch einer Klage der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, statt. Trotzdem dürften die Akten über Kohl zunächst weiter unter Verschluss bleiben, da eine Revision zugelassen ist und Kohls Anwälte Gegenschritte ankündigten. Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls läge nicht vor, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Mit seiner Entscheidung erklärte das Berliner Verwaltungsgericht die Vollstreckung eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom März 2002 für unzulässig. Damals war die Herausgabe der Kohl-Akten für Forschungszwecke untersagt worden. Mit der Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom September 2002 habe sich nun die Rechtslage geändert, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Gesetzesänderung lasse nun "eindeutig" eine Veröffentlichung von Stasi-Akten auch dann zu, wenn sie Informationen über Betroffenen enthielten.
Das Gericht wies auch Einwände Kohls gegen die Verfassungsmäßigkeit der Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes zurück. Der Eingriff in das Grundrecht auf "informelle Selbstbestimmung" sei gerechtfertigt, hieß es.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2003
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH