Berlin - Bereits eineinhalb Wochen nach dem Start der gepriesenen Gesundheitsreform gibt es die ersten Korrekturen: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will "spätestens im zweiten Quartal" das Abholen von Folgerezepten für die Anti-Baby-Pille von der Praxisgebühr befreien. Bei einem Spitzentreffen am Montag wollen zudem Krankenkassen und Ärzte Ungereimtheiten und Härten bei der Praxisgebühr ausbügeln. Die mit der Reform beabsichtigten deutlichen Beitragssenkungen 2004 werden indes immer unwahrscheinlicher.
Schmidt sagte der "Bild am Sonntag", wer ohne Untersuchung nur ein Pillenrezept beim Frauenarzt abhole, solle die neue Zehn-Euro- Praxisgebühr nicht zahlen müssen. Nötig sei dafür eine Änderung des Gesetzes zur Gesundheitsreform. Mit den anderen Parteien sei man sich einig. Aus Sicht des Sozialministeriums ist dies jedoch der einzige Punkt, der gesetzlicher Klarstellung bedarf.
Das sehen viele anders. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers forderte hingegen im selben Blatt noch weitere Änderungen. So dürfe es nicht sein, dass Einmalzahlungen aus Direktversicherungen mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belegt würden, sagte Rüttgers. Die CDU hatte die Reform allerdings selbst mit ausgehandelt und beschlossen.
Schwindende Hoffnung
Schmidt vertritt die Auffassung, dass dieser Punkt Bestand haben soll. Allerdings wird im Ministerium noch geprüft, welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge genau unter die Beitragspflicht fallen.
Rüttgers machte Schmidt für Ungereimtheiten bei der Umsetzung der Reform verantwortlich und legte ihr den Rücktritt nahe. Auch Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe zog eine negative Bilanz nach den ersten Erfahrungen. "Verunsicherungen wegen der Praxisgebühr und schwindende Hoffnung auf Beitragssatzsenkungen, so stellt sich die Gesundheitsreform zu Beginn des Jahres dar", erklärte er. Gesetzestexte seien unklar formuliert und müssten nachgebessert werden.
Lücken im System
Die neue Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel bekräftigte, dass grobe Härten, Lücken und Unklarheiten in den neuen Regelungen rasch geklärt und ausgebügelt werden sollen. Sie verwies in den "Lübecker Nachrichten" auch auf die erste Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen diese Woche. Dieser soll festlegen, wer als chronisch krank gilt und damit Vergünstigungen bei den Zuzahlungen erhält.
Zudem sollen Ärzte und Krankenkassen aushandeln, in welchen Ausnahmefällen auch künftig Krankenfahrten zum Arzt erstattet werden können. Einige Krankenkassen - so die DAK - erstatten solche Fahrten laut einem "SPIEGEL"-Bericht vorerst wie gehabt.
Unterdessen äußerten sich die großen Krankenkassenverbände erneut skeptisch, ob der durchschnittliche Beitragssatz - wie in der Reform vorgesehen - tatsächlich von 14,3 auf 13,6 Prozent sinken kann. So sagte der Verbandschef der Innungskrankenkassen, Rolf Stuppardt, der "Berliner Zeitung": "Die 13,6 Prozent sind ein unrealistischer Wert." Realistisch sei für dieses Jahr eine "14 vor dem Komma".
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