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07.05.2004
 

Abstimmung

Bundestag beschließt Ausbildungsplatzabgabe

Der Bundestag hat die umstrittene Ausbildungsabgabe mit der Mehrheit von Rot-Grün beschlossen. In der vorhergehenden Debatte hatte die Regierungskoalition ihr Vorhaben erneut verteidigt.

Industriemechaniker im 3. Lehrjahr: Künftig soll es eine feste Quote an Azubis geben
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Berlin - Das Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe kann in Kraft treten. Von 584 abgegebenen Stimmen im Bundestag waren 300 für das Gesetz und 284 dagegen.

Zuvor hatte die Regierungskoalition ihre Pläne für eine gesetzliche Ausbildungsabgabe und die Forderung eines verbindlichen Lehrstellenpaktes verteidigt. Für die Wirtschaft sei angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft ein ausreichendes Fachkräfteangebot erforderlich, sagte Bildungsministerin Edelgard Bulmahn heute vor der namentlichen Abstimmung über das umstrittene Gesetz. Bis zum Jahr 2015 drohe in der Altersgruppe der 30- bis 45-Jährigen ein Mangel von 3,5 Millionen Fachkräften. Derzeit bildeten aber nur rund die Hälfte der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten noch aus. "Fachkräfte fallen nicht vom Himmel, sie müssen ausgebildet werden."

Bulmahn bot der Wirtschaft an, in einen verbindlichen, über mehrere Jahre andauernden Ausbildungspakt mit Gewerkschaften und Politik einzuwilligen und so die Erhebung der Umlage zu vermeiden. Der Pakt müsse verbindlich sicherstellen, dass alle jungen Menschen eine Berufsausbildung erhielten. Die Beteiligten müssten sich zu finanziellen oder personellen und organisatorischen Beiträgen verpflichten und entsprechende Maßnahmen auch umsetzen.

Namentliche Abstimmung im Bundestag: Die rot-grüne Mehrheit stimmte für die Abgabe
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Namentliche Abstimmung im Bundestag: Die rot-grüne Mehrheit stimmte für die Abgabe

Der SPD-Abgeordnete Willi Brase sagte, der Widerstand sowie das Kampfgeschrei der Wirtschaft zu Lasten junger Leute werde nicht mehr hingenommen. Es gehe darum, zehntausenden junger Menschen wieder eine Zukunft zu geben, sagte er. Angesichts der Dramatik der Situation und der anhaltenden Lehrstellenlücke könne ein Handlungsbedarf nicht bestritten werden.

Aus der Opposition hieß es dagegen, mit der Abgabe werde kein einziger neuer Ausbildungsplatz geschaffen. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, deshalb könnten die Freien Demokraten das Gesetz nicht mittragen. Statt neuer Ausbildungsplätze zu schaffen werde Rot-Grün nur noch mehr mittelständische Unternehmen in die Pleite treiben. Gleichlautend äußerte sich die CDU-Abgeordnete Maria Böhmer für die Union. Selbst Wirtschaftsminister Wolfgang Clement habe sich vehement gegen eine solche Abgabe gesperrt. Sein Fernbleiben von der Bundestagssitzung am Freitag sei offenbar ein stiller Protest.

Die Umlage soll greifen, wenn das Lehrstellenangebot Ende September die Zahl der Bewerber nicht um mindestens 15 Prozent übertrifft. Betriebe mit mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Lehrstellen weniger als sieben Prozent ihrer Mitarbeiterzahl ausmachen, sollen dann in einen Fonds einzahlen. Unternehmen, die dagegen über diese Quote hinaus ausbilden, erhalten Fördermittel.

Neben einer Reihe spezieller Ausnahmen von der Umlagepflicht soll auch Tariflösungen ein Vorrang vor der Gesetzesregelung eingeräumt werden. Die Neuregelung soll nur zum Tragen kommen, wenn nicht zuvor ein verbindlicher Ausbildungspakt mit der Wirtschaft abgeschlossen wird.

Modellrechnungen in der Gesetzesbegründung gehen davon aus, dass derzeit etwa 86 Prozent aller Ausbildungsbetriebe von der Umlage nicht betroffen wären, aber von einer Förderung profitieren könnten. 69.000 Ausbildungsbetriebe mit mehr als zehn Beschäftigten haben eine Lehrlingsquote von unter sieben Prozent und wären damit abgabepflichtig. Der Gesamtfinanzierungsaufwand wird bei 50.000 fehlenden Lehrstellen mit 3,2 Milliarden Euro, bei 30.000 mit 2,7 Milliarden Euro angegeben.

Nach Feststellung der Bundesagentur für Arbeit standen Ende April dieses Jahres 331.600 noch nicht vermittelten Bewerbern lediglich 149.500 freie Ausbildungsplätze gegenüber. Damit erhöhte sich die rechnerische Lücke im Vergleich zum April des Vorjahres um 20.700 auf 182.100. Die endgültige Bilanz kann aber erst zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im Herbst gezogen werden.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 11. Juni mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf jedoch nicht der Zustimmung der Unions-dominierten Länderkammer. Sollte der Bundesrat allerdings mit Zweidrittel-Mehrheit Einspruch gegen das auch von SPD-geführten Ländern kritisierte Vorhaben einlegen, wäre das Vorhaben gleichwohl gescheitert.

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