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06.07.1999
 

Nordrhein-Westfalen

Fünf-Prozent-Klausel gekippt

Die vielen kleinen Parteien in Nordrhein-Westfalen, die bisher bei den Kommunalwahlen an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten, können wieder hoffen: Der Münsteraner Verfassungsgerichtshof hat die Sperrklausel im Kommunalwahlrecht des bevölkerungsreichsten Bundeslandes aufgehoben.

Düsseldorf - Die Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag entschieden. Die entsprechende Vorschrift im Landeswahlgesetz verletze das Recht der kleinen Parteien auf Chancengleichheit. Als Grund für die Entscheidung nannten die Richter die geänderte Kommunalverfassung in NRW. Im September werden die Bürgermeister erstmals nicht mehr von den Gemeinderäten, sondern direkt vom Volk gewählt.

Dies entspreche der Regelung in anderen Bundesländern, die ohne Sperrklausel auskämen, erklärte Gerichtspräsident Michael Bertrams. Es sei nicht erkennbar, warum in NRW eine solche Hürde unverzichtbar sein solle. Der Landtag hätte zumindest eine Abmilderung erwägen müssen. Gegen die Klausel geklagt hatten die ÖDP und die PDS.

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