Berlin - Voraussetzung ist, dass das Flugzeug "gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll" und der Abschuss das einzige Abwehrmittel ist. Der Vorlage zufolge soll ein mögliches Terror-Flugzeug zunächst abgedrängt und zur Landung gezwungen werden. Erst nach der Androhung von Waffengewalt oder Warnschüssen ist als letztes Mittel zur Gefahrenabwehr der Abschuss vorgesehen. Der Abschussbefehl geht dann gegebenenfalls vom Verteidigungsminister aus.
Mit dieser Neuregelung soll auch den Piloten Rechtssicherheit gegeben werden, die einen entsprechenden Befehl befolgen. Außer dem finalen Flugzeugabschuss regelt das neue Luftsicherheitsgesetz auch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen am Boden zur Vermeidung von Terrorangriffen aus der Luft. Dazu gehören beispielsweise Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Kontrollen des Flughafenpersonals.
Anlass für das Gesetz war neben den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA auch der Irrflug eines jungen Mannes Anfang vergangenen Jahres über Frankfurt am Main. Der Mann hatte einen Motorsegler gekapert, war damit über die Stadt geflogen und hatte damit gedroht, sich und das Flugzeug in eines der Gebäude zu stürzen. Damals war unklar, wer letztlich den Befehl zum Abschuss der Maschine hätte geben müssen.
In der Debatte betonte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Fritz Rudolf Körper (SPD), mit dem Gesetz werde für die Streitkräfte eine "zuverlässige Voraussetzung" zur Unterstützung der Polizei geschaffen, wenn nur so eine Gefahr für das Leben von Menschen abgewendet werden könne. Zugleich werde an der "bewährten Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr" festgehalten.
Der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger kritisierte dagegen, mit dem Gesetz werde ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren ohne die dafür erforderliche verfassungsrechtliche Grundlage geregelt. Die Union werde weiter auf eine solche Grundlage für Bundeswehreinsätze im Inneren dringen. Es sei nicht zu vermitteln, dass die Bundeswehr weltweit eingesetzt werde, nicht aber im eigenen Land.
Der FDP-Parlamentarier Ernst Burgbacher erklärte, die FDP könne der Ermächtigung des Verteidigungsministers, gegebenenfalls den Abschuss eines Flugzeuges anzuordnen. Es sei falsch, einen solchen Extremfall, bei dem man sich in einem "moralischen Dilemma" befinde, normieren zu wollen, warnte der FDP-Politiker. Schließlich hätte der Abschuss einer entführten Maschine auch den Tod unschuldiger Passagiere zur Folge.
Der Bundesrat wird sich am 9. Juli mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Unions-dominierten Länderkammer.
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