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31.07.2004
 

Gesetzesänderung

Chemiewaffen für die Bundeswehr?

Von Sebastian Knauer

Im Eilverfahren hat die Bundesregierung die gesetzlichen Vorraussetzungen geschaffen die Bundeswehr mit Tränengas bei Auslandseinsätzen auszustatten. Jetzt fürchten Rüstungskritiker, dass auch moderne, so genannte nicht-letale Chemiewaffen trotz internationaler Ächtung offiziell von den Militärs angeschafft werden können.

In der rot-grünen Koalition wurden in der Sommerpause zügig die gesetzlichen Voraussetzungen beschlossen, um die Anschaffung von Tränengas und anderen Reizstoffen für Auslandseinsätze der Bundeswehr zu ermöglichen. Der Bundesrat hat die umstrittene Änderung schon abgenickt.

Zur Abwehr gewalttätiger Demonstranten in Bürgerkriegsgebieten wie dem Kosovo sollen zukünftig auch Tränengase, etwa Pfefferspray, die im Inland die Landespolizeien oder der Bundesgrenzschutz einsetzen, bereitgestellt werden. Um diese Stoffe in Übereinstimmung mit dem internationalen Chemiewaffen-Abkommen an die Einsatzorte im Ausland schaffen zu können, hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung eingebracht, die Anfang September bereits in zweiter Lesung beschlossen werden soll.

Chemiewaffen-Einsatz: Über 100 Tote bei einer Geiselbefreiung in einem Moskauer Theater
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AP

Chemiewaffen-Einsatz: Über 100 Tote bei einer Geiselbefreiung in einem Moskauer Theater

In einer vertraulichen Sitzung des zuständigen Bundestags-Unterausschusses Ende Juni kam es allerdings zu einer heftigen Auseinandersetzung: Rüstungskritische Koalitionsabgeordnete befürchten ebenso wie Friedensgruppen, dass durch die Novelle auch der Einsatz so genannter "nicht-letaler Chemiewaffen" möglich wird, die 2002 in Moskau bei einer polizeilichen Geiselbefreiung zu weit über 100 Todesopfern führten.

Zwar sieht der Gesetzesentwurf für die Änderung Ausfuhrbestimmungen nach dem "Chemiewaffenübereinkommen" weiterhin vor, dass eine Vielzahl von chemischen Stoffen wie Sarin, VX oder andere Kampfstoffklassiker gebannt bleiben. Nur so genannte "riot control Agents" wie Pfefferspray sollen zukünftig an die Truppe ausgegeben werden.

Doch der Gesetzestext öffnet nach Ansicht des Rüstungskritikers Jan van Aken vom Hamburger Sunshine Project Deutschland "ganz eindeutig die Tür für moderne Chemiewaffen". So entwickelte die US-Navy beispielsweise kürzlich eine Tränengas-Stinkbombe, die neben den Pfefferspray-Reizgasen Zumischung von extrem übel riechenden Chemikalien wie Sulfide oder Amine enthält. Das Naval Surface Warfare Centre im amerikanischen Dahlgren, Virginia hat bereits die Pilotproduktion von 50 Stink-Granaten in Auftrag gegeben. Für Kritiker von Aken ist deshalb die deutsche Gesetzesinitiative eine "international falsches Signal" den Bann von Chemiewaffen zu durchbrechen.

Auch die Vorsitzende des Bundestagsunterauschuss Abrüstung und Rüstungskontrolle, Uta Zapf, SPD, will für die Zukunft vorsorgen. In einer "Protokollnotiz" zu dem geänderten Chemiewaffen-Gesetz soll die Bundesregierung "verpflichtet werden" bei neu entwickelten Chemikalien oder Designer-Chemiewaffen, die Abgeordneten "zu informieren".

Angesichts des bereits im Bundesrat abgenickten Gesetztes sei keine Zeit mehr, diese wichtigen Einschränkungen in das Gesetz mit aufzunehmen. "Das ist der falsche Weg und wird einen internationalen Missbrauch fördern", sagt Sunshine Project-Chef van Aken.

In der ersten September-Woche soll das umstrittene Chemiewaffengesetz aus dem Ministerium Fischer zum erstenmal im Auswärtigen Ausschuss beraten werden, um am 7. September in zweiter Lesung den Bundestag zu passieren. "Der Minister hält die Gesetzesänderung natürlich für richtig", sagt eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes, "sonst wäre es so nicht vorgelegt worden".

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