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06.08.2004
 

Hausdurchsuchungen

Bundesweite Aktion gegen verbotenen "Kalifatstaat"

Die Polizei ist mit bundesweiten Durchsuchungen gegen die verbotene islamistische Organisation "Kalifatstaat" vorgegangen. Insgesamt 290 Beamte durchsuchten 29 Wohnungen und drei Gebetshäuser. Gegen 24 Verdächtige wird ermittelt.

Metin Kaplan: Seine Vereinigung war 2002 vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig verboten worden
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AP

Metin Kaplan: Seine Vereinigung war 2002 vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig verboten worden

Augsburg - Ziel der Aktion war es, das Verbot des islamistischen "Kalifatstaats" durchzusetzen und neue Aktivitäten zu verhindern. "Es konnten dabei Hinweise gefunden werden, der Verein besteht weiter", sagte der Augsburger Kriminaldirektor Klaus Bayerl am Freitagabend.

Bereits seit Monaten hätten sich die Verdachtsmomente verdichtet, dass die Ende 2001 verbotene Organisation, die sich die Abschaffung demokratischer Strukturen zum Ziel gesetzt hat, weiterarbeite. Festnahmen gab es nicht, gegen 24 Personen überwiegend türkischer Herkunft wird aber nun wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Vereinigungsverbot weiter ermittelt. Hinweise auf geplante Anschläge oder ähnliche Vorhaben habe es nicht gegeben.

Insgesamt wurden den Angaben zufolge bei der Aktion, die 290 Beamte begleiteten, auch drei Gebetsräume durchsucht. Der Großteil der Wohnungen und Gebäude liege in Bayern, jeweils zwei in Baden-Württemberg und Hessen. Darüber hinaus seien auch vier Objekte in Nordrhein-Westfalen miteinbezogen worden. Schwerpunkt der Aktion sei Augsburg gewesen. Bei den Durchsuchungen konnte die Polizei Bücher, Plakate, Flugblätter sowie Filmmaterial und einen Computer sicher stellen.

Den 24 Verdächtigen droht nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder aber eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, sollte es sich um Rädelsführer handeln.

Bereits Ende 2003 hatte es eine groß angelegte Razzia bei mehr als 1000 Anhängern des "Kalifatstaats" gegeben, der von dem von Ausweisung bedrohten Islamisten Metin Kaplan in Köln ausgerufen worden war. Im vergangenen Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht das zwei Jahre zuvor ausgesprochene Verbot der Organisation bestätigt.

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