Von Julia Albrecht
Die Bilder von Särgen toter Soldaten in dunklen Verladeräumen großräumiger Flugzeuge haben vor allem in den USA für Aufregung gesorgt. Seit dem Vietnam-Krieg wissen die Regierenden um die Macht der Bilder und die damit einhergehende Ablehnung von Krieg. Daher auch waren die Fotos der toten Soldaten aus dem Irak geheim gehalten und vor Veröffentlichungen geschützt worden. Ans Licht kamen sie dennoch. Auf Grund des "Freedom of Information Acts" (FOIA), dem Informationsfreiheitsgesetz, hatte ein Bürger die Herausgabe entsprechender Aufnahmen verlangt - schließlich erhalten - und veröffentlicht.
Bereits seit 1966 können US-Bürger mit Hilfe des FOIA die Akten von Bundesbehörden einsehen. Das Gesetz ist in den USA eines der wichtigsten Instrumente für Journalisten und andere Bürger, das Handeln hinter den Kulissen zu verstehen und aufzudecken und windigen Deals und Abläufen auf die Spur zu kommen.
Mehr als 40 Jahre später bringt jetzt eine Koalitionsarbeitsgruppe mit Fraktionsangehörigen von SPD und Bündnisgrünen - nachdem ein erster Versuch des Bundesinnenministeriums vor wenigen Jahren gescheitert war - ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Zwar soll es den hölzernen Namen "Informationsfreiheitsgesetz" tragen, in der Sache aber "revolutionär" sein, ein "Paradigmenwechsel", sagt Silke Stokar, Innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Freie Akteneinsicht statt Obrigkeitsstaatlichem Denken
Das obrigkeitsstaatliche Denken, dessen Ziehkind auch das in deutschen Amtsstuben herrschende "Amtsgeheimnis" ist, soll mit dem neuen Gesetz durch die Freiheit "jeder Bürgerin und jedes Bürgers ersetzt werden, Akteneinsicht zu erhalten - und das ohne Begründung", so Stokar. Sofern die Behörde eine Anfrage ablehnen will, muss sie ihrerseits die Gründe schriftlich darlegen. Noch ist das genau umgekehrt. Das autoritäre Amtsgeheimnis macht grundsätzlich alle Vorgänge in den Hinterstuben der Behörden für die Bürger unzugänglich. Wer anfragt, wird abgewiesen. Selbst für eine einfache Grundbuchauskunft brauchen Bürger ein nachgewiesenes "berechtigtes Interesse". Bei Bauanträgen haben grundsätzlich nur Anlieger ein Akteneinsichtsrecht. Weshalb sich die Behörde bei einer Ausschreibung für jenen und nicht für diesen Bewerber entschieden hat, bleibt bislang für immer unnachvollziehbar.
"Wir wollen das Gesetz unbedingt", erklärt die Medien- und Bildungspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Grietje Bettin, gegenüber SPIEGEL ONLINE. Und es sieht so aus, als würde das große Projekt gelingen. Kurz vor der Sommerpause brachte ein "OK" aus dem Kanzleramt frischen Wind in die Runde. Und auch der mit am Tisch sitzende Vertreter aus dem kritischen Schily-Ministerium unterstützt das Gesetz.
Das neue Gesetz wird "kurz, modern und verständlich sein", so Stokar. Anders als eine gescheiterte Vorgängerversion soll es nicht einzelne Ressorts, wie zum Beispiel das Verteidigungsministerium oder das Bundesinnenministerium, von der Verpflichtung zur Offenheit gegenüber seinen Bürgern ausschließen. Vielmehr zählt das Gesetz bestimmte Gründe auf, bei deren Vorliegen ein Gesuch abgelehnt werden kann.
Dazu gehören "schutzwürdige Belange" Dritter, wie das Persönlichkeitsrecht, aber auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen und schließlich Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik. "An die Unterlagen der Geheimdienste wird man auch künftig nicht herankommen", stellt der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der SPD, Dieter Wiefelspütz, der auch die Koalitionsarbeitsgruppe zum Informationsfreiheitsgesetz leitet, in einem Gespräch mit SPIEGEL ONLINE klar.
Kurz, modern, verständlich
Schwieriger ist die Frage, ob künftig Großverträge der Bundesregierung, wie der mit TollCollect oder die Beraterverträge der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden dürfen. "Hier steht das Informationsinteresse des Bürgers dem Schutz möglicher Betriebsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen gegenüber", so Wiefelspütz. Das Gesetz wird nicht versuchen, jeden möglichen Problemfall zu regeln. "Im Einzelfall werden Gerichte entscheiden müssen", meint der Sprecher.
Eine wichtige Frage für das Wohl und Wehe eines Informationsfreiheitsgesetzes ist auch die Frage der Kosten, "die bislang noch nicht abschließend geklärt ist", so Stokar. Klar scheint nur zu sein, dass die Kosten nicht so hoch sein dürfen, dass sie den Bürger mit seinem Auskunftsbegehren abschrecken. Andererseits, so Stokar, wolle man aber auch der Bundesverwaltung nicht zusätzliche Kosten verursachen.
Aus den Fehlern der ersten Amerikanischen Varianten des Informationsfreiheitsgesetzes kann die Bundesrepublik heute profitieren. So wird der Entwurf klare Fristenregelungen enthalten, binnen derer die Behörde eine Zu- oder Absage erteilen muss. Außerdem müssen die Behörden helfen die Anfragen zu konkretisieren. Beides war in den ersten Versionen des Freedom of Information Acts nicht enthalten und führte zu Bergen unbeantworteter Anfragen.
Erfahrungen in Deutschland mit Informationsfreiheitsgesetzen gibt es bereits auf Länderebene in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfahlen - und die sind positiv. "Die Transparenz, die wir auf Berliner Ebene haben, benötigen wir auch auf Bundesebene", meint der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hansjürgen Garstka. "Die Befürchtung", so Garstka, "die neuen Informationsrechte der Bürger könnten mit dem Datenschutz in Konflikt geraten, hat sich nicht bewahrheitet." Und eine Studie aus Schleswig-Holstein, wo es seit rund zwei Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, zeigt, dass die Verwaltung nicht nur nicht zusammenbricht, sich die rund 2000 Anfragen aus zwei Jahren vielmehr gut auf die unterschiedlichen Behörden verteilen.
Die Erfahrungen der Länder machen auch deutlich, wo Differenzen in der Auslegung des Gesetzes auftreten. So streiten in Berlin die Gefangenen einer Justizvollzugsanstalt mit der Verwaltung der Anstalt darüber, ob sie ein Recht auf Einsicht in die Verträge mit dem Betreiber der Telefonanlage der Anstalt haben. Das Gesuch der Häftlinge wurde unter anderem mit der Begründung abgelehnt, bei der Veröffentlichung der Verträge würden die Geschäftsgeheimnisse des Telefonanbieters verletzt. Nach Meinung des Berliner Informationsbeauftragten Garstka ist diese Feststellung falsch. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können nur "im Einzelnen und spezifiziert", nicht pauschal als Ablehnungsgrund herhalten.
"Die Diskussion ist nicht beendet, sie beginnt erst."
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll Anfang 2005 in Kraft treten. Wegen der erwarteten Widerstände der CDU-regierten Länder haben sich Rot-Grün auf ein Gesetz verständigt, welches sich allein auf die öffentliche Verwaltung des Bundes bezieht und daher keine Zustimmung des Bundesrats bedarf. "Sicherlich", so Stokar, "ist das nicht genug. Aber die Diskussion ist nicht beendet - sie beginnt erst."
Kritik an dem neuen Freiheitsgesetz ist schon jetzt absehbar. Insbesondere die Wirtschaft dürfte kein großes Interesse an dem ganz freien Informationsfluss haben. In einem Gespräch mit dem Deutschlandradio äußerte denn auch Klaus Bräunig, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI): "So wenig wie ich möchte, dass mein Vertrag mit dem BDI an die Öffentlichkeit geht, möchte ich, dass in Deutschland jeder alles wissen können kann."
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