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16.09.2004
 

Spendenskandal

CDU muss 21 Millionen Euro zahlen

Der juristische Streit um den CDU-Parteispendenskandal ist beendet. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Partei 21 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen muss. Die Richter wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde der CDU zurück.

CDU-Leuchtschrift über dem Konrad-Adenauer-Haus: 21 Millionen euro an die Staatskasse
AP

CDU-Leuchtschrift über dem Konrad-Adenauer-Haus: 21 Millionen euro an die Staatskasse

Karlsruhe - Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter ist es mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass die CDU die Millionen an die Staatskasse zurückzahlen muss. Die Partei werde damit nicht in ihren Grundrechten verletzt. Der Zweite Senat wies die Verfassungsbeschwerde der CDU zurück. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte der CDU die Strafzahlung auferlegt, nachdem die hessische Landespartei Auslandskonten mit einem Millionenvermögen verschwiegen hatte. Dazu sei Thierse berechtigt gewesen, entschieden die Karlsruher.

"Nur ein vollständiger Rechenschaftsbericht genügt dem Verfassungsgebot, die Bürger über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen einer Partei zu unterrichten", heißt es in dem 74-seitigen Beschluss. Thierse habe bei der Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien zwischen wesentlichen Fehlern, die zum Verlust staatlicher Mittel führen, und unwesentlichen Fehlern, bei denen dies nicht der Fall ist, differenziert. Diese Unterscheidung verletze nicht das Rechtsstaatsprinzip und sei auch nicht willkürlich.

Zwei der acht Richter sahen das anders. Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff betonten in ihrem Sondervotum, die Begründung der Richtermehrheit berücksichtige verfassungsrechtliche Positionen der Parteien nicht hinreichend. Die Rückforderung finanzieller Mittel wirke sich angesichts der Vielzahl von Wahlen unmittelbar auf den politischen Machtkampf aus und könne die Handlungsmöglichkeiten einer Partei gravierend beschränken. Auch wenn einzelne Funktionsträger der Partei in moralisch höchst anfechtbarer Weise Vermögenszuflüsse verdunkeln, müssten Verwaltungsgerichte bei Entscheidungen über die Mittelvergabe rechtsstaatliche Anforderungen beachten.

Hintergrund des Parteispendenskandals ist der inhaltlich falsche Rechenschaftsbericht, den die CDU für das Jahr 1998 abgegeben hatte. Das im Ausland geparkte Vermögen des hessischen CDU-Landesverbandes in Höhe von umgerechnet rund 9,3 Millionen Euro war nicht deklariert worden.

Ausgerechnet Manfred Kanther, einst Bundesinnenminister, musste Anfang 2000 die zweifelhaften Transaktionen einräumen: Kanther gab zu, die Millionen ins Ausland verschoben zu haben. Wenn sich die hessischen Herren aus den schwarzen Kassen bedienten, tarnten sie die Buchungen perfide als "jüdische Vermächtnisse". Ministerpräsident Roland Koch überstand die Affäre, obwohl er die Öffentlichkeit trotz kritischer Nachfragen verspätet über seine Kenntnis der illegalen Praxis informierte.

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