Von Petra Bornhöft
Berlin - Nach monatelangem Hin und Her hinter den Kulissen verständigten sich die Spitzen der rot-grünen Bundestagsfraktionen am Dienstag beim Frühstück darauf, das Abgeordnetengesetz leicht zu verändern. Während die Grünen noch im Dezember 2002 eine "grundlegende Reform" der Altersversorgung für Abgeordnete angekündigt hatten, fallen die Änderungen nun bescheiden aus.
Folgende Neuregelungen sind geplant:
"Abgeordnete müssen Lebenswandel umstellen"
Diese Neuregelungen, welche die Koalitionsfraktionen am Nachmittag verabschieden wollten, sind nach Ansicht des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD, Wilhelm Schmidt, "noch nicht die große Reform, aber doch schon eine anständige Zumutung für die Abgeordneten". Viele müssten ihre "Lebensplanung jetzt etwas umstellen", meint der Genosse ohne einen Anflug von Ironie.
Unbeeindruckt von allen öffentlichen Protesten können sich also die Abgeordneten wie bisher auf saftige Übergangsgelder nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag freuen: Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag erhält der Abgeordnete nach seinem Ausscheiden ein monatliches Übergangsgeld von derzeit 7009 Euro. Maximal 18 Monate kann er so hundert Prozent seiner früheren Bezüge kassieren, insgesamt rund 126.000 Euro.
Der durchschnittliche Arbeitnehmer unter 55 Jahren hingegen wird ab Januar nächsten Jahres 60 Prozent seiner früheren Nettobezüge für maximal ein Jahr erhalten, danach ist er auf das weitaus niedrigere Arbeitslosengeld II angewiesen.
Solche Vergleiche findet SPD-Mann Schmidt absurd: Wie seine Kollegen wolle er "nicht ständig mit Rentnern oder Sozialhilfeempfängern verglichen werden". Politiker müssten nicht in Sack und Asche wandeln. Man müsse daran erinnern, so Schmidt erbost, "dass keiner der 750 leitenden Angestellten bei Volkswagen mit uns Abgeordneten finanziell tauschen würde". Er, Wilhelm Schmidt, Salzgitter, wolle "als leitender Angestellter gelten".
Große Reform erst im Sommer
Auch die Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre müssen bis auf weiteres keine Einbußen fürchten. An eine Änderung des entsprechenden Gesetzes wagen die rot-grünen Abgeordneten sich gar nicht erst heran. Schmidt: "Die Initiative muss eigentlich von der Regierung ausgehen." Doch im Kabinett war der Reformdrang in eigener Sache noch nie sonderlich ausgeprägt.
Großzügige Übergangsgelder (für Kanzler Schröder rund 310.000 Euro, für Außenminister Fischer noch etwa 250.000 Euro) und üppige Pensionen von monatlich bis zu 11.000 Euro (Finanzminister Eichel) hat der Steuerzahlerbund aus den geltenden Tabellen errechnet.
Im nächsten Sommer, verkünden Wilhelm Schmidt und sein grüner Amtskollege Volker Beck, wolle Rot-Grün eine "große Reform der Politiker-Versorgung" vorlegen.
Dann soll es auch um die private Vorsorge der Abgeordneten gehen. Doch die hatte eine unabhängige Kommission des Bundestages unter Leitung des früheren Bundesarbeitsgerichts-Präsidenten Otto Rudolf Kissel schon 1993 als zu teuer und zu kompliziert verworfen, wie die Grünen im vergangenen Jahr erfreut nachgelesen hatten. So kam der kleine Koalitionspartner zu dem schnellen und schönen Ergebnis, dass nur eine "Reform im bestehenden System" möglich sei. Dabei wird es wohl bleiben.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2004
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH