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26.10.2004
 

Parteienfinanzierung

Verfassungsrichter stoppen Kartell der Großen

Von Julia Albrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat den großen Parteien eine empfindliche Schlappe beigebracht. Auch Mini-Parteien haben ein Anrecht auf ausreichende Co-Finanzierung durch den Staat, entschieden die Karlsruher Richter. Die Bekämpfung extremer Parteien von Staats wegen sei erst erlaubt, wenn das Verfassungsgericht solche Gruppen verbietet.

Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch, Winfried Hassemer, und Siegfried Bross vom 2. Senat
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Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch, Winfried Hassemer, und Siegfried Bross vom 2. Senat

Berlin - Die Grauen können zufrieden sein. Die kleine Partei der kämpferischen Senioren hat gemeinsam mit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und stellvertretend für alle anderen kleinen Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht einen fulminanten Sieg errungen. Der Urteilsspruch des 2. Senats verhindert, dass am 1. Januar 2005 eine neue Regelung des Parteiengesetzes in Kraft tritt, wonach Mini-Parteien nur dann staatliche Finanzierung erhalten, wenn sie in drei Bundesländern mehr als ein Prozent der abgegebenen gültigen Stimmer erhalten.

Bislang, und wegen des heutigen Spruchs aus Karlsruhe auch künftig, genügt für die finanzielle Unterstützung einer Partei ein Prozent der gültigen Stimmen in einem Land. In seiner Urteilsbegründung haben die Karlsruher Verfassungswächter den Vorstoß eines so genannten Drei-Länder-Quorums verworfen. Das Gesetz verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der "Chancengleichheit", wie er sich aus Artikel 21 des Grundgesetzes ergibt. Dieser Grundsatz habe zur Folge, so die Entscheidung, dass der Gesetzgeber nur in ganz engen Grenzen mit gesetzgeberischen Mitteln zwischen den Parteien differenzieren dürfe. "Der Staat darf vor allem die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen."

Genau dieser Gefahr aber sahen sich die Grauen ausgesetzt, als sie vor rund eineinhalb Jahren die Organklage einreichten. Damals waren sie nur in einem Land, in Berlin, über ein Prozent der Stimmen gekommen. Wäre dieser Zustand konstant geblieben und wäre die neue Regelung in Kraft getreten, hätte es das "Aus" für die kämpferischen Rentner bedeutet. "Die großen Parteien wollen uns von der politischen Bühne wischen, aber wir waren uns ganz sicher zu gewinnen", freute sich der stellvertretende Bundesvorsitzende der Grauen, Dieter Peuker. Auch der Prozessvertreter der ÖDP lobte das Urteil. Die Richter hätten den großen Parteien gezeigt, "dass sie kein Monopol auf die Staatsressourcen haben", so Hans Herbert von Arnim.

Roland Waldner, Präsidiumsmitglied der Partei "Die Grauen- Graue Panther" vor der Urteilsverkündung
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Roland Waldner, Präsidiumsmitglied der Partei "Die Grauen- Graue Panther" vor der Urteilsverkündung

Sämtliche Argumente von Bundestag und Bundesrat, den Klagegegnern in dem Verfahren, wiesen die höchsten Richter zurück. So sahen die Richter keinen Beleg für das Argument, die kleinen Parteien würden sich gezielt in Stadtstaaten zur Wahl stellen, um auf diese Weise leichter an die Staatsfinanzierung zu kommen. Mit den tatsächlichen Zahlen, so die Richter, sei dieses Argument nicht in Einklang zu bringen sei. Es gebe keine gravierenden Unterschiede im Erfolg der Kleinparteien zwischen den Stadtstaaten und den Ländern.

Das Gesetz zur Parteienfinanzierung - ein Paket, in dem der angefochtene Passus nur einen kleinen Teil darstellt -, wurde im Juni 2002 unter Mitwirkung aller Fraktionen im Bundestag verabschiedet. Es sollte auch, so hieß es in der Gesetzesbegründung, die Geldverteilung fairer gestalten und die Parteien stärker auf Grund ihres Erfolgs bezuschussen als bisher. Auch diesem Argument erteilt Karlsruhe eine klare Absage. Da die geplante Regelung wie ein "Alles-oder-Nichts-Prinzip" wirken würde, könne es vorhandene Ungerechtigkeiten gerade nicht ausgleichen.

Als wesentlich sahen die höchsten Richter auch die grundgesetzlich gewünschte Parteienvielfalt an und den Wettbewerb der politischen Stimmen. Vor allem müsse der "Zugang zum politischen Mark" offen sein, so die Entscheidung. Das bedeute aber auch, dass auch kleine, noch nicht etablierte Parteien die Chance haben müssten, sich in der politischen Arena zu etablieren.

So sieht es auch der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Jerzy Montag. "Das Bundesverfassungsgericht hat die Parteienlandschaft bunter gemacht", sagte er. Es sei eine "gute Entscheidung". Montag fand die Entscheidung auch deshalb richtig, weil er nichts davon halte, "unappetitliche Gruppierungen mit Grundrechtseingriffen in Schach zu halten". Das müsse man "politisch machen". Auch der CDU-Abgeordnete Ingo Wellenreuther, der als Vertreter des Bundestags in Karlsruhe war, sagte, er werde seiner Fraktion empfehlen, "nicht weiter gegen das Urteil vorzugehen".

Uwe Dolata, Stellvertretender Bundesvorsitzender der "Ökologisch-Demokratische Partei" (ÖDP)
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Uwe Dolata, Stellvertretender Bundesvorsitzender der "Ökologisch-Demokratische Partei" (ÖDP)

Scharf weisen die Bundesverfassungsrichter das Argument des Gesetzgebers zurück, wonach mit dem Drei-Länder-Quorum auch die Bekämpfung radikaler, insbesondere rechtsextremistischer Parteien bezweckt sei. Das Grundgesetz "verbietet jede staatliche Bekämpfung einer politischen Partei, solange das Bundesverfassungsgericht sie nicht durch Urteil für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst hat", betonten die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

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