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14.11.2004
 

EU-Gerichtshof für Menschenrechte

Kritik für Deutschland, Lob für die Türkei

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Luzius Wildhaber, hat die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Die Tatsache, dass Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes häufig als nicht bindend für deutsche Gerichte betrachtet würden, zeuge von mangelndem europäischen Verantwortungsbewusstsein.

Hamburg - Nachdem das Verfassungsgericht kürzlich betont hatte, die Straßburger Entscheidungen seien nur so weit zu berücksichtigen, wie es die deutschen Gesetze zuließen, sagte Wildhaber jetzt in einem SPIEGEL-Gespräch, er mache sich "große Sorgen", was für ein Eindruck da entstehe. Es "tut mir weh, dass zum Teil offenbar die Konvention nicht gelesen wurde", sagte Wildhaber auch im Hinblick darauf, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes als nicht bindend für deutsche Gerichte bezeichnet hatte.

Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ähnlich dem Grundgesetz elementare Rechte verbürgt, haben alle Vertragsstaaten den Urteilen seines Gerichts Folge zu leisten. Die Straßburger Richter urteilten zuletzt in mehren Fällen anders als die deutschen Verfassungsrichter. Unter anderem gewährten sie Prominenten wie Caroline von Monaco einen weitergehenden Schutz vor der Presse. "Unsere Entscheidung wäre sicher anders ausgefallen, wenn in Deutschland die widerstreitenden Interessen sorgfältiger abgewogen worden wären", sagte Wildhaber. Der Gerichtspräsident forderte "mehr europäisches Verantwortungsbewusstsein" von den Deutschen und lobte zugleich Fortschritte der Türkei: Die Menschenrechtssituation dort habe sich "grundlegend geändert".

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