Berlin - Die neuen Beiträge werden ab 1. Juli 2005 fällig: 0,4 Prozent vom Bruttolohn für die künstlichen Zähne und 0,5 Prozent zusätzlich für Krankengeld. Daran beteiligen sich die Arbeitgeber nicht mehr. Zuvor hatte die Unionsmehrheit im Bundesrat Einspruch gegen die Zahnersatzregelung eingelegt. Sie warf der Bundesregierung vor, den Gesundheitskonsens aufgekündigt zu haben. Darin war vergangenes Jahr auf Drängen der CDU vereinbart worden, dass der Zahnersatz ab 1. Januar 2005 als Kassenleistung gestrichen und über eine Sonderpolice mit Pauschalbeitrag abgesichert wird. Ab Januar 2006 sollte ein Sonderbeitrag für das Krankengeld erhoben werden.
Die Regierung hält die neue Regelung mit einkommensabhängigen Beiträgen für gerechter. Im Gesetz steht auch, dass die Krankenkassen ebenfalls zum 1. Juli den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozent absenken müssen. Unterm Strich zahlen Arbeitnehmer und Rentner also dann 0,45 Prozentpunkte drauf. Auch die Erhöhung des Pflegebeitrags für Kinderlose wurde durchgesetzt.
Zudem haben die von der Bundesregierung angestrebten Regelungen zum Einsatz der "Grünen Gentechnik" in der Landwirtschaft die letzte parlamentarische Hürde genommen. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit wies der Bundestag den Einspruch des Unions-dominierten Bundesrates gegen das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts mit der erforderlichen Kanzlermehrheit zurück. Für die Zurückweisung votierten 305 Abgeordneten, 284 stimmten dagegen.
Das Gesetz regelt das Nebeneinander von konventionellen und gentechnisch veränderten Agrarprodukten. Dazu enthält es Vorsorgepflichten beim Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) etwa zur Vermeidung von Auskreuzungen. Das Gesetz enthält ferner Haftungsregelungen für den Fall "wesentlicher Beeinträchtigungen" der benachbarten Agrarproduktion durch den GVO-Einsatz sowie Bestimmungen für ein öffentliches Standortregister von Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen.
Auch die umstrittenen Steuererhöhungen bei Agrardiesel sind endgültig beschlossene Sache. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit wies der Bundestag den Einspruch des Bundesrates gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2005 mit der erforderlichen Kanzlermehrheit zurück. Für die Zurückweisung votierten 303 Abgeordnete, 285 stimmten dagegen. Das Gesetz sieht zugleich eine Reduzierung des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung der Landwirte vor.
Die rot-grüne Regierungskoalition erhofft sich durch die Neuregelungen Haushaltsentlastungen in Höhe von 287 Millionen Euro beim Agrardiesel ab 2006 sowie beim Zuschuss zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung 82 Millionen Euro im kommenden Jahr. Beide Maßnahmen zum Subventionsabbau waren im Grundsatz bereits im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossen, dann aber im Vermittlungsausschuss auf Druck der Union wieder fallen gelassen worden.
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