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30.11.2004
 

CDU-Schwarzgeld

"Dramatischer Schaden"

Von Andreas Wassermann

Hessens Ministerpräsident Koch geht auf Distanz zu alten Parteifreunden. Durch die Finanzaffäre der Hessen-CDU unter Verantwortung von Ex-Landeschef Kanther sei der Partei "dramatischer wirtschaftlicher und politischer Schaden entstanden", sagte er als Zeuge vor Gericht. Damit stützte Koch die Argumente der Staatsanwaltschaft.

Roland Koch: Auf Distanz zur Vergangenheit
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DPA

Roland Koch: Auf Distanz zur Vergangenheit

Wiesbaden - Ein knappes Kopfnicken nach links, ein schneller Gruß nach rechts. Roland Koch hält die Vergangenheit auf Distanz. Zur Linken in Persona des ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden Manfred Kanther, 65, und der über 80-jährige Ex-CDU-Hessen-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein. Rechts sitzt Horst Weyrauch, Steuerberater und der Mann der Hessen-CDU für diskrete, grenzüberscheitende Geldgeschäfte - und auch schon im Rentenalter.

Rund drei Stunden lang sagt Koch als Zeuge aus. Er nutzte den Auftritt, um sich verbal und inhaltlich von seinem Vorgänger im Landesvorsitz und den anderen beiden Angeklagten zu distanzieren. Ruhig, konzentriert, souverän wirkt er, als er seine Vorwürfe gegen die Drahtzieher der Affäre vorträgt. Und die sind nicht ohne.

"Die CDU Hessen ist extrem gefährdet worden", sagte Koch vor dem Landgericht. Der aus dem Finanzskandal resultierende Schaden sei für die Union in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht dramatisch.

Die alte Garde der hessischen Christdemokraten steht seit August in Wiesbaden vor Gericht, weil sie 1983 rund 20,8 Millionen Mark heimlich in die Schweiz verschoben haben. Als die klandestine Finanztransaktion im Januar 2000 an die Öffentlichkeit kam, kostete sie Koch beinahe das Amt. Noch nicht einmal ein Jahr war er damals hessischer Ministerpräsident.

Koch vermeidet im Wiesbadener Landgericht erst einmal jeglichen Eindruck, nachtragend zu sein. Ganz selbstverständlich bestätigt er Kanther ("Herr Zeuge, habe ich mich jemals bereichert?"), dass der nur an die Partei und nicht an sich gedacht habe. Auch für Finanzberater Weyrauch findet der Ministerpräsident mildernde Umstände. Ohne seine Mithilfe, so sagt Koch dem Gericht, wäre die Aufklärung der Affäre nicht möglich gewesen.

Doch, auch das mochte Zeuge Koch dem Gericht nicht verschweigen, wochenlang hätte die Angeklagten ihm entscheidene Fakten des Geldtransfers und schwarze Konten verschwiegen. Noch Mitte Dezember sei ihm von Kanther versichert worden, mit den Finanzen der hessischen CDU sei alles in Ordnung. Drei Tage vor Weihnachten sei ihm dann zugetragen worden, dass es nach Angaben Weyrauchs ein verdecktes Konto gebe, über das rund 1,5 Millionen Mark in den Haushalt der CDU geflossen seien. Woher das Geld stammte, sei Ende Dezember 1999 nicht zu klären gewesen.

Es sei für die Partei heute ein "großer Schaden" entstanden. Wegen der Finanzaffäre der Hessen-CDU muss die Bundespartei knapp 21 Millionen Euro Strafe zahlen. Damit stützte Koch mal so eben en passant die Argumentation der Staatsanwaltschaft, die Kanther und Co. zur Last legt, mit ihren trickreichen Geldverschiebungen der CDU wirtschaftlich geschadet zu haben. Das bestreiten die Angeklagten.

Zuvor hatte Koch - wie schon vor den Untersuchungsausschüssen des hessischen Landtages und des Bundestages - beteuert, er habe "von all dem, den Schweizer Konten, am 12. Januar 2000 von Herrn Kanther zum ersten Mal gehört". Auch als er 1998 zum Landesvorsitzenden gewählt wurde, will er von dem ständig sprudelnden Geldquell des Alt-Schatzmeisters nichts gewusst haben: "Ich dachte, die hessische CDU lebt auf gutem Niveau von der Hand in den Mund".

Freilich als im Dezember 1999 die ersten Merkwürdigkeiten auftauchten, wie eine Zahlung an die CDU unbekannter Herkunft, ließ auch Koch die Camouflage geschehen. Die Zahlung wurde nun als Privatdarlehen von Wittgenstein umdeklariert und rückdatiert. Das Darlehen war Koch bekannt, wie er auch vor Gericht bestätigte. Nur an die Rückdatierung kann er sich nicht mehr erinnern. Doch, so verklarte Jurist Koch dem Gericht, das sei auch unerheblich, "eine Rückdatierung sei nicht von vorne herein strafbar".

Koch erläuterte, dass Landes- und Bundes-CDU sich die Rückzahlung der 21 Millionen Euro je zur Hälfte teilen. Die Hessen-CDU hat nach eigener Darstellung dafür die Reste ihres Schweiz-Vermögens in Höhe von 8,2 Millionen Euro eingesetzt, Rücklagen aufgelöst sowie einen Kredit über 1,5 Millionen Euro aufgenommen. Zudem müssen alle hessischen CDU-Kreisverbände bis 2011 pro Monat und Mitglied 50 Cent als Sonderopfer an die Bundespartei abführen.

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