Berlin - Von den befassten Politikern fühlte sich sichtlich keiner besonders wohl in seiner Haut auf der "Präsidialebene" im Berliner Reichstagsgebäude, auf der die Kommission nach mehr als 13-monatigen Beratungen ihr Scheitern beschloss. "Beschädigt ist die Politik in Deutschland", sagte ein Bundestagsabgeordneter, ein hochrangiger Landespolitiker murmelte gar von einer "Katastrophe für die politische Klasse insgesamt". Zu dem Scheitern kam es letzten Endes, weil im Bereich der Bildungspolitik keine Einigung erreicht werden konnte.
Ein Kommissionsmitglied sah das "Ende der moralischen Berechtigung" der Politik, von den Bürgern die Fähigkeit zu Veränderungen zu erwarten, und nicht als Einzige erwartet Grünen-Fraktionschefin Krista Sager nun eine "kritische Hinterfragung" der Handlungs- und Reformfähigkeit der Politik.
Dass sich Stoiber und sein Mit-Kommissionsvorsitzender Franz Müntefering am Ende nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag für ein Reformpaket einigen konnten, kam für viele überraschend. Über Sachfragen hinaus macht auch die Zusammensetzung der Kommission die Dimension des Desasters deutlich. Schließlich saß da nicht irgendwer zusammen, sondern die 16 amtierenden Regierungschefs der Länder mit 16 Spitzenvertretern der Bundestagsfraktionen, darunter mit Müntefering und Krista Sager die Vorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen.
Stoiber und CDU-Chefin Angela Merkel gaben Rot-Grün die Schuld am Scheitern. Es sei ihr unverständlich, dass die Koalition so lange den Eindruck erweckt habe, eine Einigung zu wollen, sagte Merkel. Regierungssprecher Bela Anda nannte die Forderungen der Länder grotesk.
"Wir hätten hier durchaus die Chance gesehen, zu einer Mindestverständigung zu kommen", sagte Grünen-Fraktionschefin Sager. Ihre Partei sehe sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass ein Verfassungskonvent mit Expertenbeteiligung die bessere Lösung gewesen wäre.
Auch Verhandlungsrunden von Ministerpräsidenten und Fraktionen sowie ein weiteres Vier-Augen-Gespräch von Stoiber und Müntefering konnte das Projekt, das Stoiber einmal die "Mutter aller Reformen" genannt hatte, am Ende nicht mehr retten. Vor der Abschluss-Sitzung der Kommission hatten Stoiber und Müntefering einen letzten Einigungsversuch unternommen, nachdem beide am Morgen schon vom vorläufigen Scheitern gesprochen hatten. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagte, Müntefering habe einen neuen Formulierungsvorschlag der Länder zur Zuständigkeit für den Bildungsbereich nicht akzeptiert.
Müntefering sagte, das Scheitern habe "eine große politische Dimension". Er hoffe, dass alle Seiten darüber so erschrocken wären, dass an den Reformen weiter gearbeitet werden könne. "Das Schlimmste, was wir machen können, wäre Status Quo", sagte er. "Ich hoffe, dass dieses letztlich doch ein Aufbruch wird." Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) forderte, noch im Januar müsse ein neuer Reformanlauf unternommen werden. Stoiber sagte aber: "Die große Chance, eine Renovierung des Grundgesetzes zu erreichen, ist meines Erachtens für die nächsten Jahre vertan."
Sager erklärte: "Aus der blockierten Republik sind wir am heutigen Tag nicht herausgekommen." Es sei nicht davon auszugehen, dass die Bereiche, über die die Kommission bereits Einigkeit erzielt hatte, jetzt einzeln als Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht werden könnten. Die Länder würden dem nicht zustimmen. Die schleswig-holsteinische Regierungschefin Heide Simonis (SPD) sprach von einer "absoluten Inflexibilität der unionsregierten Länder".
Bildungspolitik war unüberbrückbarer Graben
Am Ende war es also der Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern um die Bildungspolitik, der alles schon Erreichte zunichte machte. Müntefering zeigte sich überrascht, dass die Länderseite an diesem Punkt auch die schon "beschlussfähigen" Reformbereiche scheitern ließ. Dem Vorschlag Münteferings, den Bereich Bildung aus der Reform auszuklammern und weiter zu verhandeln, stimmten die Länder nicht zu. "Alles hängt mit allem zusammen", sagte Stoiber.
Die Länder hatten sich bereit erklärt, dem Bund die Zuständigkeit für die Zulassung zu den Hochschulen sowie für vergleichbare Abschlüsse zu belassen. Entscheidungen über Studiengebühren oder Studieninhalte hätte der Bund aber nicht treffen dürfen. Müntefering sagte, das schmale Fenster, das die Länder dem Bund gelassen hätten, sei zu klein gewesen. Stoiber sagte, der Vorschlag des Bundes hätte dazu geführt, dass sich die Bedingungen für die Länder verschlechtert hätten.
Auch der nordrhein-westfälische Justizminister Wolfgang Gerhardts (SPD) sagte, der Bund habe einen der zentralen Bausteine der Reform ausklammern wollen. "Wenn der gefehlt hätte, wäre das Haus nicht benutzbar gewesen." Andere SPD-geführte Länder wie Brandenburg und Schleswig-Holstein erklärten hingegen, dass sie mit der vom Bund vorgeschlagenen Regelung hätten leben können. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) warf diesen Ländern vor, kompromissbereit zu sein, um Fördermittel des Bundes zu erhalten. Auf der Seite von SPD und Grünen hieß es, vor allem Koch habe sich in den Verhandlungen unnachgiebig gezeigt.
Die CDU-Vorsitzende Merkel sagte, es sei immer klar gewesen, dass die Bldungspolitik von den Ländern nicht hergegeben werde, um dem Bund mehr Kompetenzen zu geben. Angesichts des Ergebnisses der Pisa-Studie mit vier Unions-geführten Ländern auf den ersten vier Plätzen "würde man den Bock zum Gärtner machen, wenn man Frau (Bundesbildungsministerin Edelgard) Bulmahn hier mehr Kompetenzen geben würde".
Durch die Reform sollten die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet und die Handlungsfähigkeit des Gesamtstaats verbessert werden. Die Straffung von Entscheidungsabläufen galt als Schlüssel für die Reformfähigkeit Deutschlands. Ziel war gewesen, die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze von 60 Prozent auf etwa 40 Prozent zu verringern.
Geeinigt hatte sich die Kommission bereits darauf, die Bestimmungen des EU-Stabilitätspakts ins Grundgesetz aufzunehmen und die Länder an Strafzahlungen bei einer Verletzung der Defizitobergrenze zu beteiligen. Die Länder hatten sich auch damit einverstanden erklärt, dem Bundeskriminalamt die Präventiv-Kompetenz zur Abwehr terroristischer Anschläge zu übertragen.
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