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20.12.2004
 

Hartz IV

Sozialverband hält Berechnung für unseriös

Von Dorothée Junkers

Ab Januar gilt Hartz IV. Bei der Ermittlung der Höhe von Sozialhilfe, Sozialgeld und Arbeitslosengeld II sei "unseriös und manipulativ" vorgegangen worden, lautet der Vorwurf des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die neuen Regelsätze seien um ein Fünftel zu niedrig.

 Hartz-IV-Regelsätze: Zu niedrig angesetzt?
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DPA

Hartz-IV-Regelsätze: Zu niedrig angesetzt?

Berlin - Elf Tage bevor die Hartz-IV-Gesetze in Kraft treten, untermauert der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) seine Kritik an dem Reformvorhaben mit zahlreichen Beispielen.

Um die Ansprüche der Hartz-IV-Empfänger klein zu rechnen, seien die statistischen Grundlagen des Regelsatzes geschönt und willkürlich umgesetzt worden, kritisierte DPWV-Geschäftsführer Ulrich Schneider. So sei mit einem neuen Statistikmodell im vergangenen Mai der Versuch gestartet worden, die Höhe der Sozialhilfe anhand des Ausgabeverhaltens unterer Einkommensschichten festzulegen.

Dadurch werde "eine wissenschaftliche Objektivität vorgegaukelt, die in Wahrheit nicht gegeben ist", sagte Schneider und fügte hinzu, dass mit "absurden Argumenten" und gezieltem Kleinrechnen beinahe "skurrile Beträge" ermittelt worden seien.

An Einzelbeispielen listet der Verband bei der Präsentation seiner Ergebnisse am Montag in Berlin unter anderem auf:

  • Untere Einkommensschichten geben laut der Verbrauchsstatistik, die dem neuen Regelsatz zugrunde liegt, jährlich 300 Euro für Kleidung aus - vom Unterhemd über den Pulli bis zur Mütze. Diese ohnehin nicht gerade üppige Summe hätten die Beamten um zehn Prozent gekürzt, so der DPWV. Begründung: In den 300 Euro hätten auch ein Maßanzug oder ein Pelzmantel enthalten sein können, die Sozialhilfeempfängern aber nicht zustünden.
  • Mit dem gleichen Argument ("Keine Maßschuhe für Leistungsempfänger!") wurden die monatlichen Ausgaben für Schuhe von 7,61 Euro auf 6,09 Euro bei Erwachsenen, bei Kindern von 4,57 Euro auf 3,66 Euro gekürzt.

Forderung nach höherem Sozialhilfesatz

Das mit derlei Berechnungen ermittelte Arbeitslosengeld II sei um 19 Prozent zu niedrig, kritisierte die DPWV-Vorsitzende Barbara Stolterfoht, einst Mitglied der Rürup-Kommission. "Wir brauchen Regelsätze, die ein Leben ohne Armut ermöglichen, was wir jetzt haben, sind Regelsätze die Armut festschreiben und verschärfen." Anders als von der Bundesregierung behauptet, habe die große Mehrheit der künftigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher ab Januar nicht mehr Geld zur Verfügung, so Stolterfoht.

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II schützten nicht vor Armut. Deshalb müsse der ab kommendem Januar geltende Sozialhilferegelsatz von 345 Euro auf 412 Euro angehoben werden, so die ehemalige hessische Sozialministerin (SPD).

Der in den neuen Bundesländern geltende Regelsatz von 331 Euro müsse dem Westniveau angeglichen werden. Für die Erhöhung der Regelsätze seien keine Steuererhöhungen notwendig, denkbar seien die Abschaffung der Eigenheimzulage oder des Ehegattensplittings.

Jedes zehnte Kind betroffen

Insbesondere Kinder und Jugendliche ab acht Jahren gehören nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit Kürzungen von 10,5 und 12,5 Prozent zu den Verlierern der neuen Regelsatzverordnung. Nach Berechnung des DPWV werden mit Inkrafttreten von Hartz IV zu den ohnehin auf Sozialhilfeniveau lebenden 1,1 Millionen Kindern und Jugendlichen noch einmal rund 460.000 dazukommen. Dann wäre jedes zehnte Kind betroffen. Insgesamt könnte die Zahl derer, die auf Sozialhilfeniveau leben, von derzeit 2,8 Millionen auf rund 4,6 Millionen Menschen ansteigen.

Die müssen sich ab Januar unter anderem mit folgenden Berechnungen plagen:

  • Fürs Telefon gibt es monatlich 17,85 Euro - bei 15,66 Euro Grundgebühr.
  • Schulkinder erhalten im Monat 1,33 Euro für Schreibwaren. Die Höhe der Zuwendung wurde so berechnet: Die 1,33 Euro seien 60 Prozent der monatlichen Ausgaben eines Erwachsenen mit niedrigem Einkommen für Schreibwaren.
  • Für Ausflüge, Theater, Schwimmen oder Kino bekommen Kinder monatlich noch 2,78 Euro.

Notwendig sei jetzt eine öffentliche Debatte um die Höhe des Existenzminimums, so der DPWV. Zudem müssten die Regelsätze künftig von einer Expertengruppe weiter entwickelt und vom Gesetzgeber festgelegt werden, und nicht im "Hinterzimmer des Ministeriums".

Das Bundeswirtschaftsministerium wies am Montag die Vorwürfe zurück. Einen "Nachschlag" auf die Regelsätze, so ein Sprecher, lehne die Bundesregierung ab.

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