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10.01.2005
 

Abzocke-Vorwurf

Döring und Palmer wehren sich

Die ehemaligen baden-württembergischen Minister Walter Döring und Christoph Palmer haben ihre umstrittenen Pensionsansprüche verteidigt. Sie nannten es niederträchtig, der Abzocke beschuldigt zu werden.

Hamburg - Döring trat in der "Bild"-Zeitung entsprechenden Vorwürfen seitens der SPD-Fraktion entgegen, von denen DER SPIEGEL am Wochenende berichtet hatte. Er müsse davon ausgehen, dass die Landesregierung wisse, was ihm zustehe oder nicht, erklärte er.

Auch Ex-Staatsminister Palmer trat den Anschuldigungen entgegen. "Ich verlasse mich voll auf die Angaben des Finanzministeriums", zitierte ihn das Blatt. Der Bund der Steuerzahler forderte unterdessen eine rückhaltlose Aufklärung der Vorgänge. "Gerade in Zeiten, in denen Arbeitslosenunterstützung und Renten gekürzt werden, ist es niemandem vermittelbar, wenn ein erst 42-Jähriger so hohe Pensionszahlungen erhält", erklärte der Präsident des Bundes, Heinz Däke.

Aus Sicht der zuständigen Behörde sind die umstrittenen Zahlungen rechtlich einwandfrei. "Beide Minister erfüllen die Voraussetzungen", sagte der Präsident des Landesamtes für Besoldung und Versorgung, Gernot Kircher, am Montag der dpa. Döring und Palmer hätten bis zu ihrem Ausscheiden 2004 acht Jahre der Regierung angehört und fielen deshalb unter eine Übergangsregelung.

Den Informationen des SPIEGEL zufolge bezieht der 50-jährige Döring, der im Juli 2004 als Wirtschaftsminister zurücktrat, seit vergangenem November ein monatliches Ruhegehalt von rund 4300 Euro neben Landtagsdiäten und seinem Einkommen als Unternehmensberater.

Der 42-jährige Staatsminister Palmer, der im November aus der Regierung ausgeschieden war, weil er Parteifreund Joachim Pfeiffer im Streit um die Nachfolge von Ministerpräsident Erwin Teufel geohrfeigt hatte, soll demnach ab März neben seinen monatlichen Abgeordnetendiäten von 4750 Euro eine Pension von rund 4300 Euro einstreichen. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sieht das seit Anfang 1998 novellierte Ministergesetz jedoch vor, dass das Ruhegehalt erst mit 55 Jahren gezahlt wird.

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