Berlin - Neun Monate ohne Bewährung hielten die Richter des Berliner Landgerichts für angemessen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr gefordert. Horst Mahler selbst hatte Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigte er Revision an.
Der 68-Jährige habe bei einer NPD-Veranstaltung im September 2002 ein von ihm verfasstes Schriftstück mit Volk verhetzenden und antisemitischen Passagen präsentiert, begründete das Gericht sein Urteil. Darin habe er den Hass auf Juden als etwas Normales dargestellt.
Die Richter warfen dem früheren RAF-Sympathisanten Mahler vor, "verbohrt und uneinsichtig" auch im Prozess an seiner Ideologie festgehalten zu haben.
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