Berlin - Was in Deutschland bislang undenkbar ist, wird in Großbritannien schon seit längerem praktiziert - im Unterhaus in London müssen Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten nicht nur ab einer bestimmten Grenze offen legen, auch Aktienbesitz ab einer bestimmten Größenordnung. Dort gilt: Alle Nebentätigkeiten sind anzugeben, die mehr als 787 Euro (550 Pfund) im Jahr betragen. Zudem alle Geschenke über 550 Pfund, Immobilien- und Aktienbesitz ab 55.000 Pfund. Darunter fallen auch Aktien, die von Partnern oder minderjährigen Kindern gehalten werden.
Zusätzlich müssen die Mitarbeiter der Parlamentarier und auch Journalisten, die über das Parlament berichten, ihre sonstigen Einkünfte offen legen. Nachzulesen ist das Ganze im Internet. Auch für Mitglieder der Regierung gelten strenge Regeln: während ihrer Amtszeit müsse diese ihre Aktienpakete von einem neutralen Fonds verwalten oder verkaufen lassen. Darüber wacht ein Ausschuss des Unterhauses.
Erst die Pleite enthüllte Kohls Kirch-Vertrag
Dagegen müssen in Deutschland Bundestagsabgeordnete dem Bundestags-Präsidenten lediglich anzeigen, wenn sie Einkünfte haben, die 3000 Euro im Monat oder 18.000 Euro im Jahr übersteigen. Im Bundestagshandbuch sind zwar die Nebentätigkeiten der Abgeordneten aufgeführt. Doch finden sich dort keine Angaben über die Einkünfte. Manche Abgeordnete publizieren diese auf ihren Homepages - allerdings freiwillig. Die meisten Nebentätigkeits-Fälle kamen daher eher zufällig heraus. Etwa die des Altkanzlers Helmut Kohl. Nach seiner Abwahl schloss der CDU-Ehrenvorsitzende einen Beratervertrag mit dem Medienunternehmer Leo Kirch. Dafür erhielt er zwischen 1999 und 2002 umgerechnet rund 400.000 Euro. Diese Tatsache kam erst an die Öffentlichkeit, als Kirch Konkurs anmelden musste und die Behörden in seine Geschäftsbücher hineinblicken konnten.
In Belgien und den Niederlanden müssen die Nebentätigkeiten nicht öffentlich gemacht werden. Doch dürfen die Parlamentarier nur eine Lobbytätigkeit ausüben oder in einem Aufsichtsrat mitarbeiten. In den Niederlanden wird aber der Zuverdienst komplett auf die Diäten angerechnet. In Belgien gibt es einen Abzug, wenn die Nebeneinkünfte die Hälfte der regulären Diäten überschreiten.
USA sind Lichtjahre voraus
Um Lichtjahre weiter als Deutschland sind dagegen andere Länder - wie etwa die USA. Dort gelten die Vorschriften im Ethics in Government Act. Nicht nur Kongressabgeordnete und Senatoren, sondern auch ihre Ehepartner und Kinder müssen alle Einkünfte, Honorare und Schulden offen legen. Gleiches gilt für Reisen, Unterkünfte oder Mahlzeiten, für die sie nicht selbst gezahlt haben. Ebenso müssen Absprachen mit dem bisherigen Arbeitgeber über eine mögliche Beurlaubung oder Fortzahlung des Gehalts angegeben werden.
Ein privater Beruf neben dem Mandat ist gestattet, das Einkommen aus dieser Tätigkeit darf aber einen bestimmten Prozentsatz der Diäten nicht überschreiten. Ein Komitee des Repräsentantenhauses oder des Senats kontrolliert die Angaben. Die möglichen Sanktionen reichen bis zum Ausschluss des Abgeordneten. Einmal im Jahr werden die Angaben veröffentlicht. Selbst über seine Schulden muss der Abgeordnete Rechenschaft ablegen.
In Schweden lässt sich das Einkommen eines jeden Bürgers - auch eines Abgeordneten - aus dem öffentlich zugänglichen Steuerregister ersehen. Auskünfte über nebenberufliche Einkommen oder Funktionen in Gremien müssen die Abgeordneten nicht geben, manche tun es freiwillig auf ihrer Homepage. Die Reichstagsverwaltung führt ein Register, in dem die Abgeordneten freiwillig Auskunft über nebenberufliche Tätigkeiten und Funktionen, über Aktien- und Immobilienbesitz geben können. Von den 349 Abgeordneten des Reichstages machen 67 Prozent mit.
Selbst Estland, der EU-Neuling, weiter als Deutschland. Dort müssen Abgeordnete und Amtsträger jährlich eine Erklärung abgeben, die Informationen über Immobilienbesitz, Aktien, andere Wertpapiere und Dividenden, Bankkonten, versteuerbares Einkommen und Schulden enthält. Diese wird im Amtsblatt veröffentlicht. Ein Anti-Korruptions-Komitee des Parlaments kontrolliert die Angaben. Bestimmte Tätigkeiten sind den Parlamentariern von vornherein untersagt, darunter die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten.
In Italien sind alle Parlamentarier seit 1982 verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Dazu zählen die Steuererklärungen und sämtliche Angaben über Vermögensverhältnisse. Doch dafür stehen den italienischen Abgeordneten üppige Bezüge zu, die Nebenverdienste fast überflüssig machen. So erhält er monatlich 5522,30 Euro, hinzukommen Sitzungspauschalen von 4003,11 Euro im Monat. Diese verringern sich um 206,58 pro Tag, wenn der Abgeordnete nicht an mindestens 30 Prozent der Abstimmungen teilgenommen hat. Weiterhin stehen den italienischen Abgeordneten zu: 4190 Euro monatlich für Kontaktpflege mit den Wählern, das meist für Mitarbeiter draufgeht. Reisen sind gratis - mit Allitalia, Zug und Schiffen. Ebenso sind Besuche im Theater, Kino und im Stadion des Lieblingsklubs frei. Pro Vierteljahr wird zudem die Anfahrt zum Flughafen mit 3323,70 Euro bezuschusst. Und 3000 Euro werden im Jahr zu den Telefonkosten hinzu gegeben.
In Spanien gilt eine laut Gesetz "absolute Hinwendung" zur Abgeordnetentätigkeit. Jegliche andere bezahlte Aktivität, heißt es dort, ist untersagt. Doch gibt es in Spanien durchaus Ausnahmen. So dürfen Abgeordnete für Firmen arbeiten, müssen diese im "Register des Interesses" veröffentlichen. Untersagt sind aber Nebentätigkeiten für solche Unternehmen, die mit staatlichen Aufträgen versorgt werden. Doch in den Staatsunternehmen finden sich oft frühere Politiker - vor allem in den Verwaltungsräten.
EU-Parlament folgt deutschem Beispiel
Das EU-Parlament ist ebenfalls kaum weiter als der Bundestag. Dort sollen nach der Geschäftsordnung vom Juli dieses Jahres die Nebentätigkeiten in einem von Quästoren geführten Register angegeben werden. Jedes Jahr wird eine entsprechende Erklärung erneuert. Über die Höhe der Einkünfte der Nebentätigkeit findet sich aber nichts - eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Zudem ist die Aussage zur Veröffentlichung des Registers ebenfalls abgeschwächt: Das Register ist öffentlich, heißt es dort. Allerdings mit dem Zusatz: "Es kann der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden."
Im Sommer vergangenen Jahres wurde von der EU-Kommission das eigene Regelwerk für ihre Mitglieder verschärft. Bislang galt: Mitglieder der EU-Kommission müsse ihre wirtschaftlichen und finanziellen Interessen und die ihrer Ehepartner offen legen, dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben und für Reden kein Honorar verlangen. Nun wurde unter anderem ein öffentliches Geschenk-Register hinzugefügt.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH