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04.02.2005
 

Sterbegeld

Landtage halten an Abgeordnetenprivileg fest

Politiker in 12 von 16 Landesparlamenten verteidigen ein Privileg, das für Arbeitnehmer längst gestrichen wurde: das Sterbegeld für Hinterbliebene. So lehnte erst am Mittwoch der Haushaltsauschuss des sächsischen Landtags die von der FDP beantragte "ersatzlose Abschaffung" des Anspruchs ab.

Hamburg - Damit gilt die Ablehnung im Parlament als sicher. Derzeit erhalten Hinterbliebene eines Dresdner Abgeordneten Sterbegeld in Höhe von 8568 Euro, das Doppelte der Diäten. Anfang 2003 hatte die rot-grüne Koalition in Berlin den Zuschuss der Krankenkassen zu den Bestattungskosten auf 525 Euro halbiert und später ganz gestrichen.

Seit Beginn des vergangenen Jahres müssen auch Hinterbliebene von Bundestagsabgeordneten auf diese Unterstützung verzichten. In Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gibt es die Beihilfe ebenfalls nicht. In allen anderen Landesparlamenten dagegen wird gezahlt.

Üppig ist etwa die Hinterbliebenenversorgung im finanzschwachen Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zuwendung von derzeit 9750 Euro. Schwerins Landtagsdirektor Armin Tebben sagt, es werde "noch in diesem Jahr ein Konsens für Änderungen angestrebt".

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