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10.08.1999
 

KZ-Häftlinge

Klage in Deutschland zugelassen

Drei ehemalige KZ-Häftlinge haben offenbar gegen die Continental AG einen wichtigen Teilerfolg errungen. Das Arbeitsgericht Hannover hat eine Klage zugelassen. Der Reifenhersteller will das nicht hinnehmen.

Hannover - Die heute in Israel lebenden ehemaligen KZ-Häftlinge verlangen 40.000 Mark Schmerzensgeld und Lohnzahlungen für ihre Zwangsarbeit während der NS-Zeit. Die Richter haben damit einen bundesweit einmaligen Beschluss gefällt. Bisher haben sich deutsche Arbeitsgerichte nur bei Entschädigungsforderungen von osteuropäischen Zwangsarbeitern für zuständig erklärt, die im Dritten Reich verschleppt und zur Arbeit gezwungen worden seien. KZ-Häftlingen, die Zwangsarbeit leisten mussten, war der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten verwehrt.

Die Continental AG will nun unverzüglich Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen. Ein Sprecher des Unternehmens zeigte sich überzeugt, dass der Beschluss des Arbeitsgerichtes Hannover vor der höheren Instanz keinen Bestand haben werde. Der zuständige Richter wisse selbst, dass er mit der Zulassung der Klage die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf gestellt habe.

NS-Zwangsarbeiter (hier in einer Munitionsfabrik): Klage auf Lohnzahlungen zugelassen
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AP

NS-Zwangsarbeiter (hier in einer Munitionsfabrik): Klage auf Lohnzahlungen zugelassen

Historische Quellen belegen laut einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung", dass Mitarbeiter aus dem Conti-Werk die Häftlinge im Lager eingewiesen und angelernt hätten. Die Conti sei faktisch Arbeitgeberin gewesen. Die 10. Kammer des Arbeitsgerichtes gehe sogar davon aus, dass die Conti mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt ohne staatlichen Zwang einen "privatrechtlichen Dienstverschaffungsvertrag abgeschlossen hatte, um KZ-Häftlinge zu mieten". Die Vereinbarung habe den Einsatz der Häftlinge und das Entgelt für die "Vermietung" geregelt. Aus Sicht des NS-Regimes habe die Vereinbarung sogar das Ziel gehabt, die KZ-Häftlinge durch Arbeit zu vernichten.

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