Münster - Er hatte vor Gericht für sich reklamiert, das Auswärtige Amt, die Botschaft in Kiew und die Ausländerbehörde im Kreis Warendorf hätten es ihm und seinen Komplizen leicht gemacht. Das Gericht folgte in Teilen dieser Linie.
Der 48-Jährige hatte gefälschte Buchungsbestätigungen und fingierte Hotelbuchungen ausgestellt, um auf diese Weise die Visagenehmigung bei der Deutschen Botschaft in Kiew zu manipulieren. Die Schleuserbande hatte Gruppenvisa für Reisegesellschaft erschlichen.
Die Ukrainer nahmen jedoch nicht wie vorgegeben an Tagestouren in die Sächsische Schweiz teil, sondern kamen in die EU, um auf dem Bau zu arbeiten oder der Prostitution nachzugehen. Von Deutschland aus wurden die geschleusten Menschen in andere EU-Länder verteilt, etwa Spanien, Italien oder Portugal.
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