• Drucken
  • Senden
  • Feedback
04.05.2005
 

Arbeitslosengeld

Union will Ansprüche an Einzahlung koppeln

Politiker von CDU und CSU verlangen weitere Änderungen am Hartz-IV-Gesetz: Sie wollen die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes mit der Dauer der Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung verbinden. Ihren Worten zufolge soll dadurch die geltende Regelung gerechter werden.

Frankfurt am Main - Arbeitslose sollen den Vorschlägen aus der Union zufolge umso besser gestellt werden, je länger sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Eine entsprechende Änderung der Hartz-IV-Bestimmungen regten heute der CDU-Bundestagsabgeordnete Ronald Pofalla und sein CSU-Kollege Johannes Singhammer an.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Pofalla, bezeichnete die geltenden Regelungen in der "Rheinischen Post" sinngemäß als ungerecht. Er regte an, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I an die Dauer der Beitragszahlung zu koppeln und zu verlängern. Mit bis zu 15 Jahren Beitragszeit hätten die Betroffenen dann weiter wie bisher zwölf Monate Arbeitslosengeldanspruch, bei einer Beitragszeit von 15 und mehr Jahren sollte die Bezugsdauer auf 15 Monate, ab 25 Jahre auf 18 Monate und ab 40 Jahren auf 24 Monate steigen. "Wir können wohl nicht auf Dauer Arbeitslose, die seit Jahrzehnten eingezahlt haben, mit denen gleichstellen, die erst wenige Jahre Beiträge entrichtet haben", sagte Pofalla.

Singhammer äußerte sich im "Münchner Merkur" ähnlich. "Die Ungerechtigkeit muss ein Ende haben, dass ein Arbeitsloser, der 30 Jahre Beiträge gezahlt hat, genauso behandelt wird, wie jemand, der nach drei Berufsjahren seinen Job verliert", sagte der CSU-Arbeitsmarktexperte. Nach der Hartz-IV-Regelung wird ein Arbeitsloser bereits nach einem Jahr unabhängig von den Berufsjahren auf das deutlich niedrigere Arbeitslosengeld II heruntergestuft. Auch hinsichtlich der Anrechnung von Lebensversicherungen auf das Vermögen von Arbeitslosen forderte Singhammer mehr Gerechtigkeit. Der CSU-Politiker kritisierte, dass Arbeitslose bei Überschreitung bestimmter Freibeträge ihre Lebensversicherung verkaufen müssten, um später als Rentner wieder Sozialhilfe zu bekommen.

Pofalla schlug in der "Rheinischen Post" ferner die Einführung von Kombi-Löhnen vor. Für geringfügige Einkommen könne künftig ein Zuschuss der Bundesanstalt für Arbeit zwischen 2,00 und 2,50 Euro je Stunde gezahlt werden. Mit einem solchen Modell würden auf der Basis von 160 Arbeitsstunden im Monat nur noch 400 Euro als Lohnzuschuss fällig. Das sei etwa die Hälfte des Arbeitslosengeld-II-Zuschusses, den der Betreffende heute beziehe. "So sparen Agentur und Steuerzahler, der Betroffene hat wieder zumindest eine kleine berufliche Perspektive und ist drittens auch noch persönlich besser versorgt", sagte der CDU-Politiker dem Blatt.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland

© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP