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06.05.2005
 

FDP-Positionen

Von Bürgerrechten und Bürgergeld

Köln - Auf ihrem Bundesparteitag in Köln wollen sich die Liberalen mit drei Leitanträgen auf ihre Positionen bei den Themen Bürgerrechte, Bürgergeld und Steuern festlegen. Der Bürgerrechts-Antrag ist bereits verabschiedet. Die beiden anderen Anträge sollten bis zum Tagungsende noch beschlossen werden.

Die FDP will die Bürgerrechte stärken und wendet sich gegen verschärfte Sicherheitsbestimmungen zu Lasten von Grundrechten. Sie kritisiert die Einschränkung des Versammlungsrechts und die Ansammlung privater Daten mit den damit verbundenen Missbrauchs- Möglichkeiten. Über den Antrag hinausgehend trat der Parteitag für eine Abschaffung des Großen Lauschangriffs ein. Der Antrag lehnt eine Ausweitung der DNA-Analyse und ihre Gleichsetzung mit dem herkömmlichen Fingerabdruck ab. Die Telefonüberwachung soll konkreter gefasst werden. Eine automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen lehnt die FDP ebenso ab wie flächendeckende Videoüberwachung. Die Partei will ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz, das dem Bürger die Einsicht in staatliche Akten erlaubt.

Das Bürgergeld soll alle steuerfinanzierten sozialen Hilfen des Staates zusammenfassen und mit dem Steuersystem verbinden. Bürger mit höherem Einkommen zahlen Steuern an das Finanzamt. Wer wenig oder nichts verdient, bekommt das "Bürgergeld" als "negative Einkommensteuer" ausbezahlt. Die FDP verspricht sich davon eine erhebliche Vereinfachung. Derzeit existierten 138 verschiedene Sozialleistungen, die von 45 verschiedenen staatlichen Stellen verwaltet würden. Die Höhe des "Bürgergelds" errechnet das FDP-Modell unter anderem auf Grundlage der Ausgaben für den Lebensunterhalt sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die FDP tritt für eine radikale Steuerreform ein. Sie schlägt ein Drei-Stufen-Modell mit nur noch drei Steuersätzen von 15, 25 und 35 Prozent vor. Für unternehmerische Einkünfte soll der Stufentarif bereits bei 25 Prozent enden. Die Gewerbesteuer will die FDP abschaffen. Als Ausgleich sollen die Gemeinden stärker an der Umsatzsteuer beteiligt werden. Für Kapitalerträge soll eine Zinsabgeltungssteuer von 25 Prozent eingeführt werden.

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