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10.05.2005
 

Unterhaltsrecht

CDU mahnt großen Wurf an

Der Vorstoß von Justizministerin Zypries, das Unterhaltsrecht zu reformieren, ist bei der Union auf Zustimmung gestoßen. CDU-Rechtspolitiker Gehb forderte, die Stellung der Väter zu verbessern.

Zypries: Wohlwollen bei der Union
REUTERS

Zypries: Wohlwollen bei der Union

Düsseldorf - Nach der Stärkung des Kindes durch das geplante neue Unterhaltsrecht mahnt die Union einen "großen Wurf" zur Rolle der Väter an. "Ich halte es für dringend geboten, die Stellung des Vaters im gesamten Gefüge Familienrecht, Unterhalts- und Scheidungsrecht grundlegend zu überdenken", sagte der rechtspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Jürgen Gehb, der "Rheinischen Post". Mit Hinweis auf die informationelle Selbstbestimmung würde Vätern nicht nur anonyme Vaterschaftstest untersagt, sondern es sei nicht einmal geregelt, wie sie notfalls für die Vergangenheit Schadenersatz geltend machen könnten.

Zugleich lobt Gehb den Ansatz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im geplanten Unterhaltsrecht. "Immer trägt man das Kindeswohl wie eine Monstranz vor sich her. Von daher kann ich die Absicht, das Kindeswohl unterhaltsrechtlich in den Mittelpunkt zu stellen, nur begrüßen", sagte er.

Zypries hatte gestern eine Reform angekündigt, bei der Unterhaltsansprüche von Kindern bald Vorrang haben sollen. Verbesserungen warten auch auf Alleinerziehende. Kurzzeitgattinnen können dagegen nicht mehr damit rechnen, den in der Ehe erreichten Lebensstandard unbegrenzt garantiert zu bekommen. Die Neuregelung soll schon nächstes Jahr in Kraft treten.

Bislang haben die Unterhaltsansprüche von Kindern den gleichen Rang wie die geschiedener und aktueller Ehepartner. Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle ausreicht, was immer häufiger passiert, sollen künftig zuerst die Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen. Erst danach wären die Erwachsenen an der Reihe: vorrangig wiederum diejenigen, die ein Kind betreuen, beziehungsweise Ehegatten, die lange verheiratet waren. Erst ganz zuletzt kämen geschiedene Ehepartner zum Zuge, die nur kurz verheiratet waren und keine Kinder betreuen. Darüber hinaus soll es unverheirateten Müttern oder Vätern künftig häufiger möglich sein, länger als drei Jahre Unterhalt zur Betreuung des Kindes zu beziehen.

Gleichzeitig ist geplant, die Eigenverantwortung nach der Scheidung stärker zu betonen. So sollen die Gerichte mehr Möglichkeiten bekommen, den Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen. Der in der Ehe erreichte Lebensstandard soll nicht mehr der entscheidende, sondern nur noch einer von mehreren Maßstäben dafür sein, ob wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden muss. Gerade bei Ehen, die nicht sehr lange gedauert hätten, sei eine unbegrenzte Lebensstandardgarantie nicht mehr angemessen, hieß es. Mit den Änderungen will Zypries dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen und den immer häufiger werdenden "Zweitfamilien" mit Kindern eine Chance geben. Wie die Scheidungszahlen nehmen auch die "Mangelfälle" zu, bei denen das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nicht für alle Berechtigten ausreicht.

Die Grünen begrüßten die vorgesehene Vorrangstellung von Kindern und die Verbesserung der Situation nicht verheirateter Mütter. Sie setzten darauf, dass die Neuregelung die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen verbessere, erklärten die Fachpolitikerinnen Ekin Deligöz und Irmingard Schewe-Gerigk.

Die FDP-Expertin Sibylle Laurischk äußerte sich enttäuscht und hielt Zypries vor, sie bleibe hinter ihren eigenen Zielen zurück. Sie forderte eine Reform auch des Unterhaltsvorschussrechts, da nur so aufwendige Prozesse zu vermeiden seien.

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