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23.05.2005
 

Vorbilder

Wie Brandt und Kohl mit der Vertrauensfrage tricksten

Von Sebastian Fischer

Bundeskanzler Gerhard Schröder will im Bundestag in wenigen Wochen die Vertrauensfrage stellen. Vier Mal wurde dieses politische Instrument bisher eingesetzt - mit unterschiedlichen Zielen und Motiven.

 Gerhard Schröder vor dem Bundestag: Fünfte Vertrauensfrage in 56 Jahren Bundesrepublik
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REUTERS

Gerhard Schröder vor dem Bundestag: Fünfte Vertrauensfrage in 56 Jahren Bundesrepublik

Berlin - In 14 Jahren 20 Regierungen unter zwölf Kanzlern: Das Regierungssystem der Weimarer Republik war hochgradig instabil. Den Anfeindungen der Extreme von rechts und links konnten die demokratischen Politiker keine schützende Verfassung entgegen halten.

Vor diesem Hintergrund trafen sich am 10. August 1948 die Gesandten der elf Westzonen-Länder sowie deren Mitarbeiter und Sachverständige auf der Insel Herrenchiemsee. In bayerischer Abgeschiedenheit, mit der Außenwelt nur durch zwei Fernsprecher verbunden, erarbeiteten sie innerhalb von zwei Wochen einen Verfassungsentwurf als Vorlage für den Parlamentarischen Rat in Bonn. Primäres Ziel: Schaffung einer Grundlage für politische Stabilität, Abwehr extremistischer Gefahren und eine wehrhafte Demokratie.

Die angestrebte Stabilität von Kanzlern und Regierungen fand seinen Niederschlag im VI. Kapitel des Grundgesetzes. Ein Kanzlersturz ist demnach nur möglich, wenn der Bundestag "mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt". Dieses in Artikel 67 festgeschriebene konstruktive Misstrauensvotum des Parlaments steht dem destruktiven aus Weimarer Zeiten gegenüber: Zwischen 1918 und 1933 bedurfte es im Reichstag nur einer Mehrheit gegen den Kanzler, nicht aber für einen neuen. Auf den hätten sich die politischen Extreme auch schlechterdings einigen können. Außerdem war es per Misstrauensvotum möglich, einzelne Minister aus der Regierung zu entfernen. Dies verhindert heute Grundgesetzartikel 64.

Ein besonderes Instrumentarium für den starken Kanzler

Um den Kanzler zu stärken, gaben ihm die Schöpfer des Grundgesetzes noch ein besonderes Instrumentarium an die Hand: die Vertrauensfrage. Wenn nach Artikel 68 der Antrag des Bundeskanzlers, ihm "das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" bringt, dann "kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen".

Abstimmung im Deutschen Bundestag: Kanzlersturz nur dann, wenn ein Nachfolger die Mehrheit der Stimmen bekommt
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DDP

Abstimmung im Deutschen Bundestag: Kanzlersturz nur dann, wenn ein Nachfolger die Mehrheit der Stimmen bekommt

Die Vertrauensfrage wurde in der Bundesrepublik unterschiedlich eingesetzt: Einerseits kann der Bundeskanzler sich seiner Mehrheit vergewissern, sie vor dem Hintergrund des drohenden Regierungssturzes binden und neu aufstellen. So haben es die Väter und Mütter des Grundgesetzes beabsichtigt.

Bundeskanzler Helmut Schmidt stellte am 5. Februar 1982 die Vertrauensfrage, da er sich seiner Kanzlermehrheit im Bundestag nicht mehr sicher war. In der Koalition von SPD und FDP gab es Spannungen über die Sozialpolitik und in der SPD vermehrt Unmut gegen den Nato-Doppelbeschluss. Schmidt bändigte seine Koalition und erhielt alle Stimmen des Regierungslagers bei der Abstimmung. Die Lebenszeit seiner Regierung verlängerte er damit aber nur minimal: Sieben Monate später erklärten seine FDP-Minister ihren Rücktritt.

Macht und Handlungsfähigkeit demonstrieren

Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder stellte am 16. November 2001 im Zusammenhang mit der Entsendung deutscher Soldaten nach Afghanistan die Vertrauensfrage. Einige Abgeordnete der rot-grünen Koalition hatten ihre Ablehnung des Vorhabens angekündigt. Sie gefährdeten den Antrag der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr aber nicht, da CDU/CSU und FDP zustimmen wollten. Schröder hingegen wollte Macht und Handlungsfähigkeit der Regierung in diesen Monaten nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 demonstrieren und verknüpfte seinen Antrag mit der Vertrauensfrage - ein Novum bundesdeutscher Parlamentsgeschichte. Schließlich erhielt er eine knappe Mehrheit.

Somit wurde die Vertrauensfrage zwei Mal im Geiste von 1948/49 eingesetzt: Die Regierung versicherte sich ihrer Mehrheit, um stabil weiter regieren zu können. Im Gegensatz zu Schmidt 1982 gelang dies Schröder 2001. Hingegen wurde die Vertrauensfrage bisher ebenfalls zwei Mal eingesetzt, um eine Regierungszeit zu beenden und Neuwahlen zu ermöglichen.

Bundeskanzler Willy Brandt: Konstruktives Misstrauensvotum bestanden, Vertrauensfrage gewollt verloren
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AP

Bundeskanzler Willy Brandt: Konstruktives Misstrauensvotum bestanden, Vertrauensfrage gewollt verloren

Im April 1972 versuchte die Opposition die SPD/FDP-Regierung von Bundeskanzler Willy Brandt per konstruktivem Misstrauensvotum zu stürzen. Der CDU/CSU-Fraktionschef Rainer Barzel stand als Kanzlerkandidat bereit, nachdem immer mehr Abgeordnete der Regierungskoalition aufgrund Brandts Ostpolitik in sein Lager übergelaufen waren. In der entscheidenden Abstimmung verfehlte Barzel allerdings äußerst knapp die Mehrheit. 249 Stimmen hätte Barzel benötigt, er erhielt aber nur 247.

Damit blieb Brandt zwar im Amt, das parlamentarische Patt aber war nicht gelöst. Um dieser Lähmung zu entkommen, stellte Brandt am 20. September 1972 die Vertrauensfrage - mit dem Ziel, sie zu verlieren. Das Ergebnis: 233 Ja-Stimmen und 248 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Einen Tag später löste Bundespräsident Gustav Heinemann den Bundestag auf. Barzel wetterte damals, Brandt hätte durch seinen Rücktritt den Weg für Neuwahlen schaffen müssen.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Kohls Vorgehen

Nachdem der Oppositionsführer Helmut Kohl den amtierenden Bundeskanzler Schmidt am 1. Oktober 1982 per konstruktivem Misstrauensvotum gestürzt und sich von CDU/CSU und FDP zum neuen Kanzler hatte wählen lassen, wollte er sich auch vom Volk legitimieren lassen. Deshalb stellte er am 17. Dezember 1982 die Vertrauensfrage im Bundestag - und scheiterte gewollt. An dieser Vorgehensweise entzündete sich juristischer Unmut: Ein gerade legal ins Amt gekommener Kanzler lässt sich per Vertrauensfrage stürzen - einen solchen Fall hatten die Schöpfer des Grundgesetzes nicht vorgesehen. Nach einer für Kohl positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konnten aber am 6. März 1983 Neuwahlen zum Bundestag stattfinden.

Bundeskanzler Helmut Kohl: Konstruktives Misstrauensvotum und Vertrauensfrage im Jahr 1982
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AP

Bundeskanzler Helmut Kohl: Konstruktives Misstrauensvotum und Vertrauensfrage im Jahr 1982

Wurde die Vertrauensfrage nicht im ursprünglich angedachten Sinne gestellt, trat sie bisher in Verbindung mit einem konstruktiven Misstrauensvotum auf: Bei Brandt 1972 sowie bei Kohl 1982. Anders ist es jetzt bei Gerhard Schröder: Ohne vorher ein konstruktives Misstrauensvotum durchgestanden zu haben, stellt er die Vertrauensfrage nach Artikel 68, um Neuwahlen zu erreichen. Damit ist er auch der einzige Bundeskanzler, der sich eines solchen Instrumentes zwei Mal bedient hat: Einmal zur Stabilisierung 2001, nun - spätestens am 1. Juli 2005 - zu seinem eigenen Sturz.

Das Bundesverfassungsgericht könnte Schröders Selbstentmachtung stoppen. Denn in ihrem Urteil von 1983 in der Causa Kohl hatten die Verfassungsrichter für die Zukunft enge Grenzen gesetzt: Eine mit der Vertrauensfrage verbundene vorzeitige Parlamentsauflösung ist dann verfassungswidrig, wenn eine ausreichende Mehrheit des Kanzlers im Parlament außer Zweifel steht; wenn ein Kanzler zur Begründung der Vertrauensfrage lediglich auf besondere Schwierigkeiten in der laufenden Wahlperiode verweist; oder wenn die Mehrheitsparteien argumentieren, ein über ein konstruktives Misstrauensvotum gewählter Kanzler bedürfe noch der durch Neuwahlen vermittelten Legitimität.

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