Hamburg - Bei einem Vortrag Anfang März im Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Industrie sprach sich die Kanzlerkandidatin der Union nach Informationen des SPIEGEL dafür aus, die sogenannte Tarifautonomie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften durch gesetzliche Änderungen weitgehend zu lockern. "Der Arbeitsmarkt muss weiter flexibilisiert werden", sagte Merkel laut internem Sitzungsprotokoll. "Dazu gehören auch die Themen Kündigungsschutz und eine Änderung des Paragrafen 77 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes."
Die genannte Regelung legt fest, dass Löhne und Arbeitszeiten in tarifgebundenen Betrieben ausschließlich von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden dürfen. Würde die entsprechende Regelung gelockert, dürften auch Betriebsräte Tarifverträge schließen.
Bislang hat die Union lediglich angekündigt, im Falle eines Wahlsieges sogenannte betriebliche Bündnisse für Arbeit zu erleichtern. Sie ermöglichen Betrieben, vom Tarifvertrag abzuweichen, ohne die Tarifautonomie grundsätzlich anzutasten. Dieses von Union und FDP angekündigte Gesetz bezeichnete DGB-Chef Michael Sommer in der "Bild am Sonntag" als zivilisatorischen Rückschritt und einen "klaren Angriff auf die Tarifautonomie".
Falls eine unionsgeführte Bundesregierung Tarifverhandlungen auf betrieblicher Ebene per Gesetz einführe und damit die Bedeutung von Flächentarifverträgen schwäche, werde der DGB vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Grundgesetz garantierte ausdrücklich die Tarifautonomie. "Wer daran rührt, versündigt sich gegen die Verfassung", begründete Sommer.
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