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15.06.2005
 

Neuwahlen

Union will notfalls Grundgesetz ändern

Die Union plant für den Fall, dass Bundespräsident Köhler nach der Vertrauensfrage im Bundestag doch nicht den Weg zur Neuwahl des Parlaments freimacht. Dann will sie eine Grundgesetzänderung beantragen.

Hamburg - Dies kündigte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Michael Glos, laut einer Vorabmeldung des Magazins "Stern" an. Sollte Horst Köhler nach einer gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder doch nicht wie erwartet das Parlament auflösen, würde die CDU/CSU-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf schon bereithalten, sagte Glos dem Magazin. Damit sollte ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags ins Grundgesetz eingefügt werden, damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments jederzeit eine Neuwahl herbeiführen kann.

"Wir werden die SPD damit vor uns hertreiben", sagte der CSU-Politiker. Die Union werde Schröder die Vertrauensfrage jedoch nicht ersparen und die Grundgesetzänderung erst danach einbringen. Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags wird laut "Stern" auch von Altbundespräsident Roman Herzog unterstützt, der früher Präsident des Bundesverfassungsgerichts war.

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