Berlin - Köhler werde mit der Unterschrift warten, bis das oberste deutsche Gericht im Organstreitverfahren über die Verfassungsbeschwerde Gauweilers entschieden habe. Dies teilte das Amt dem Gericht in Karlsruhe mit.
Damit entfalle nach Auffassung des Bundespräsidialamtes auch die Notwendigkeit, dass das Verfassungsgericht die von Gauweiler beantragte einstweilige Anordnung erlasse. Über die Entscheidung seien auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, die Bundesregierung und der Bundesrat unterrichtet worden, hieß es in der Erklärung.
Bis es zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter komme, könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts. Es seien noch "eine Reihe wichtiger Verfahren" offen. Außerdem beginne bald die Sommerpause.
Köhler ließ seinen Entschluss einen Tag vor dem Beginn des EU-Gipfels mitteilen, bei dem sich Kanzler Gerhard Schröder vehement für eine Beilegung der Europa-Krise nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und in den Niederlanden einsetzen wollte.
Bundestag und Bundesrat hatten die EU-Verfassung mit großer Mehrheit Ende Mai gebilligt. Gauweiler begründet seine Klage mit einer Entmachtung des Bundestages bei Umsetzung der EU-Verfassung. Er verlangt deshalb eine Volksabstimmung darüber. Der Bundespräsident muss alle Gesetze nach der Verabschiedung im Parlament auf ihre formale Korrektkeit prüfen, bevor er sie unterschreibt.
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