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01.07.2005
 

Bundestag

Schröder stellt die Vertrauensfrage

Unmittelbar vor der Vertrauensabstimmung im Bundestag hat Bundeskanzler Schröder die SPD-Fraktion informiert. Anschließend wird Schröder in einer mit Spannung erwarteten Rede im Parlament seinen Schritt begründen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken über seinen Weg zu Neuwahlen wurden jedoch nicht ausgeräumt.

Kanzler Schröder: Vertrauensfrage im Bundestag
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AP

Kanzler Schröder: Vertrauensfrage im Bundestag

Berlin - Am Morgen informierte Gerhard Schröder zunächst die SPD-Fraktion über seine Beweggründe für die Vertrauensfrage. Schröder will seine Vertrauensfrage nach dpa-Informationen auch mit deutlicher Kritik an die eigenen Partei und der SPD-Fraktion verbinden. Spätestens seit der Schleswig-Holstein-Wahl habe er damit rechnen müssen, dass er nicht mehr auf das uneingeschränkte Vertrauen zurückgreifen konnte, sagte Schröder laut dpa bei einer Sondersitzung vor der SPD-Bundestagsfraktion. Zugleich verwies er auf die schwierige Blockadesituation durch die Unionsländer im Bundesrat.

Im Anschluss wollte er auch die Grünen-Fraktion unterrichten. Um kurz nach 10 Uhr will Schröder im Bundestag eine Erklärung abgeben. Gegen Mittag wird mit dem Ergebnis der Abstimmung über die Vertrauensfrage gerechnet.

Sollte Schröder wie beabsichtigt da keine Mehrheit erhalten, wird er Bundespräsident Horst Köhler um Auflösung des Parlaments bitten. Schröder, der seine Regierung nach den jüngsten SPD-Wahlniederlagen nicht mehr regierungsfähig sieht, will so Neuwahlen am 18. September erreichen.

Die SPD-Spitze hat einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge bereits über ein Krisenszenario diskutiert, falls Köhler den Bundestag nicht auflösen sollte. In diesem Fall würde Schröder zurücktreten, berichtet das Blatt ohne Nennung von Quellen. Scheitere dann drei Mal die Wahl eines neuen Kanzlers, gebe es ebenfalls Neuwahlen.

Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bleibt höchst umstritten. Es wird erwartet, dass Verfassungsklagen gegen eine Auflösung des Parlaments erhoben werden. Die SPD-Spitze hat den sozialdemokratischen Abgeordneten empfohlen, sich der Stimme zu enthalten. Der Kanzler selbst und sämtliche Minister wollen sich ebenfalls enthalten. Auch bei den Grünen wollen einige Abgeordnete nicht für Schröder stimmen.

"Ein fingiert verlorenes Vertrauensvotum"

Zunächst müsste nach dem Bundestag der Bundespräsident über das um ein Jahr vorgezogene Ende der Legislatur entscheiden. Er hätte dazu 21 Tage Zeit. Angesichts der zu erwartenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht könnte es dann aber noch Wochen dauern, bis klar ist, ob tatsächlich im Herbst gewählt wird. Über eine gescheiterte Vertrauensfrage war der Bundestag bisher 1972 und 1983 aufgelöst worden.

Die frühere FDP-Politikerin Hildegard Hamm-Brücher hat den Bundespräsidenten aufgefordert, einer Auflösung des Bundestages nicht zuzustimmen. Es handele sich um "ein fingiert verlorenes Vertrauensvotum und somit um ein nicht verfassungskonformes Verfahren", sagte sie der "Financial Times Deutschland". Auch Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne) hat Bedenken, ob der von Schröder eingeschlagene Weg verfassungsrechtlich haltbar ist. Der "Frankfurter Rundschau" sagte sie, es gebe "berechtigte Zweifel", ob das Verfahren bei einer Überprüfung in Karlsruhe "glatt durchgeht".

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte, Neuwahlen seien nicht nötig und meldete ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken gegen Schröders Vorgehen an. Ströbele sagte, die Bundesregierung sei nach wie vor "voll handlungsfähig". Der Bundestag habe noch am Donnerstag rund 40 Gesetze und Anträge mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet. "Man hätte die bisherige Politik in einigen Punkten korrigieren und diese Korrektur in Gesetze fassen müssen", sagte Ströbele. Außerdem sehe das Grundgesetz kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments vor. "Was jetzt praktiziert werden soll, ist aber in der Sache nichts anderes, sagte er.

Dagegen verteidigte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) das Vorgehen des Bundeskanzlers. Schily sagte, Schröders Entscheidung, auf diesem Weg vorzeitige Neuwahlen anzustreben sei mutig, fair und souverän. Dagegen sei der von einigen Parlamentariern geforderte Rücktritt Schröders für Neuwahlen viel komplizierter. Zudem habe Schröder genauso wenig Grund zum Rücktritt wie 1983 sein Vorgänger Helmut Kohl (CDU). "Was für Helmut Kohl richtig ist, das gilt für Gerhard Schröder erst recht", sagte Schily. Die Vertrauensfrage sei "verfassungsrechtlich in Ordnung".

Der Verfassungsrechtler Hans D. Jarass von der Universität Münster sagte Schröders Plan sei verfassungsrechtlich noch hinnehmbar, obwohl der Wortlaut des Grundgesetzes in eine andere Richtung deute. Die Kräfteverhältnisse im Bundestag machten jedoch ein dauerhaftes Weiterregieren unmöglich.

Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee erläuterte, Schröder müsse zeigen, dass das Parlament seine Regierung lähme. Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag sei jedoch stabil. "Gerade die Linken in der SPD und die Grünen überbieten sich in Treueschwüren zum Kanzler", sagte Isensee.

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