Augsburg - Er habe negative Auswirkungen auf den Prozess der deutschen Wiedervereinigung vermeiden wollen, sagte Genscher, der heute als Zeuge vor dem Landgericht Augsburg geladen war. Genscher erklärte weiter, er habe den Export der ABC-Schutzpanzer aus außenpolitischer Sicht damals gutgeheißen, da die Bundesregierung damit auch den Amerikanern zur Zeit des ersten Golfkriegs entgegenkommen konnte.
Zudem habe es sich bei den Fuchs-Panzern lediglich um Abwehrgeräte zum Schutz vor irakischen Massenvernichtungswaffen gehandelt. "Es konnte deshalb nicht daraus geschlossen werden, die Waffenexportpolitik der Bundesrepublik Deutschland habe sich grundlegend geändert", sagte Genscher. "Es war für mich keine große Sache."
Inwieweit der Angeklagte Pfahls 1991 Einfluss auf die Genehmigung der Lieferung genommen habe, könne er nicht sagen. Ansprechpartner für den Staatssekretär sei dessen Vorgesetzter, Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg (CDU), gewesen. Ihn selbst habe Pfahls nie bedrängt, der Lieferung zuzustimmen, betonte der FDP-Ehrenvorsitzende.
Die Staatsanwaltschaft wirft Pfahls vor, für den Panzer-Deal vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber rund 1,9 Millionen Euro an Bestechungsgeld bekommen und nicht versteuert zu haben. Pfahls selbst hat die Entgegennahme des Geldes gestanden. Seine Verteidiger wollen jedoch auf eine mildere Strafe wegen Vorteilsannahme hinaus.
Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz macht es von der morgen anstehenden Aussage von Altbundeskanzler Helmut Kohl abhängig, ob die Anklagevertretung am Freitag im Plädoyer bei Pfahls auf Bestechlichkeit oder lediglich auf Vorteilsannahme plädieren werde.
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