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02.08.2005
 

Schmiergeldprozess

Kohls Aussage entscheidet über Strafe für Pfahls

Die Aussage von Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher brachte die Justiz im Korruptionsprozess gegen Ludwig-Holger Pfahls nicht voran. Entscheidend für das Urteil gegen den früheren Rüstungsstaatssekretär dürfte morgen die Aussage von Altbundeskanzler Helmut Kohl sein.

Augsburg - Von den Erläuterungen Kohls über den Entscheidungsprozess für die Lieferung von Fuchspanzern 1991 nach Saudi-Arabien werde die Augsburger Staatsanwaltschaft abhängig machen, ob sie gegen Pfahls eine Strafe wegen Bestechlichkeit oder lediglich wegen Vorteilsannahme beantrage, kündigte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz an.

Er erwarte von Kohl die Beantwortung der Frage, ob der Bundeskanzler 1990 dem damaligen US-Außenminister James Baker bei dessen Deutschlandbesuch die Lieferung von Fuchs-Radpanzern zugesagt habe. Und wenn dies so sei, dann solle Kohl auch noch mitteilen, wen er wann über diese Zusage informiert habe, sagte Nemetz.

Wenn sich dabei herausstelle, dass Pfahls gar keinen entscheidenden Einfluss auf die Panzerlieferung hatte, werde die Staatsanwaltschaft auf den strafrechtlich weniger schwerwiegenden Tatbestand der Vorteilsannahme plädieren. "Die Grenze zur Bestechlichkeit ist relativ diffus", verteidigte Nemetz den angedeuteten Teilrückzug der Staatsanwaltschaft.

Auf Vorteilsannahme will auch die Verteidigung von Pfahls hinaus. Der Angeklagte hat zwar gestanden, vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber rund 1,9 Millionen Euro erhalten zu haben. Allerdings handle es sich dabei um die Bezahlung von allgemeiner Lobbyarbeit und nicht um Bestechung. Die Verteidigung strebt eine Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft an, in die auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung miteingerechnet wäre. Dann könnte Pfahls unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft bereits im September wieder aus dem Gefängnis frei kommen.

Genscher (FDP) sagte heute aus, Pfahls habe niemals versucht, im Zusammenhang mit dem Panzer-Deal Einfluss auf ihn zu nehmen. Der Ex-Vizekanzler schilderte die außenpolitischen Rahmenbedingungen der umstrittenen Lieferung. Es sei damals ein "Zeichen unserer Solidarität" gegenüber den USA gewesen, die Fuchs-Panzer in die Krisenregion am Golf zu schicken. Genscher betonte, für ihn als Außenpolitiker sei 1990 vor allem wichtig gewesen, welche Auswirkungen der erste Golfkrieg auf die noch nicht völlig abgeschlossene deutsche Wiedervereinigung haben könnte. "Insofern waren meine Prioritäten damals ganz andere", sagte Genscher.

Den Angeklagten Pfahls beschrieb er als "Aufpasser von Franz Josef Strauß" in der damaligen Bundesregierung. Er selbst habe die Lieferung unter den damaligen politischen Umständen für unvermeidlich gehalten. Die Bundesregierung habe "gar nicht anders können, als zuzustimmen", um die USA nicht zu vergrätzen.

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