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19.08.2005
 

Gerichtsentscheidung

NPD-Kundgebung in Nürnberg erlaubt

Eine für Samstag geplante Wahlkampfveranstaltung der rechtsextremen NPD darf nun doch in Nürnberg stattfinden. Ein Gericht hob das zuvor erteilte Verbot der Stadt wieder auf.

Nürnberg - Das Verwaltungsgericht Ansbach hob das Verbot nach einem entsprechenden Antrag der Partei wieder auf, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Eine anschließende Beschwerde beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb den Angaben zufolge erfolglos.

Aus Protest gegen die NPD-Demonstration rief der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly für Samstagnachmittag zu einer Gegenveranstaltung auf. Man wolle nicht hinnehmen, "dass die Stadt Nürnberg zum Ersatz-Aufmarschort der Alt- und Neonazis für Wunsiedel" werde, erklärte er. Er rufe daher "alle demokratischen Kräfte dazu auf, bei der Kundgebung am Samstag um 14 Uhr vor der Lorenzkirche ein Zeichen dafür zu setzen, dass wir rechtsradikalen Umtrieben in unserer Stadt eine klare Absage erteilen".

Strittig zwischen Stadt und Justiz ist, ob es sich bei der Demonstration um eine Ersatzveranstaltung für die verbotene NPD-Gedenkveranstaltung für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel handelt. Während die Stadt Nürnberg dies so sieht, hatte das Gericht den Angaben zufolge daran Zweifel. Als Beleg dafür, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung für den Aufmarsch in Wunsiedel handele, hatte die Stadt angeführt, dass die NPD zunächst nur eine Veranstaltung mit rund 150 Teilnehmern angemeldet hatte.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Mitte der Woche dann per Ablehnung eines Eilantrags eine geplante NPD-Gedenkveranstaltung für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel endgültig verboten habe, habe die NPD dann die Teilnehmerzahl auf 1000 bis 1500 erhöht und ein neues Motto ausgegeben.

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