Halbe - Zwar lassen sich mit dem im März verschärften Versammlungsrecht Aufzüge am Berliner Holocaust-Mahnmal oder am Grab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel verbieten, nicht aber in Halbe. Damit droht das 2200-Einwohner-Dorf südlich von Berlin zum zentralen Aufmarschort für Rechtsextremisten in Deutschland zu werden. "Wir sind von der zweiten Reihe der von den Neonazis missbrauchten Orte in die erste gerückt", klagt der für Halbe zuständige Verwaltungschef Ulrich Arnts. "Für uns ist die Gesetzesreform ein stumpfes Schwert, obwohl ich zunächst einige Hoffnungen darin gesetzt hatte."
Der Bundestag hatte das Demonstrationsrecht angesichts von Plänen der rechtsextremistischen NPD verschärft, 60 Jahre nach Kriegsende am 8. Mai dieses Jahres vor dem Brandenburger Tor in Berlin aufzumarschieren. Auch die Strafvorschriften bei Volksverhetzung wurden erweitert. Seither können Aufzüge an bundesweit bedeutsamen historischen Orten leichter verboten werden.
Ausdrücklich im Gesetz genannt ist nur das Berliner Holocaust-Mahnmal. Weitere Orte wie etwa KZ-Gedenkstätten, an denen Rechtsextremisten NS-Opfer verunglimpfen oder Nazigrößen verherrlichen könnten, haben die Länder festgelegt. Somit war es dieses Jahr auch erstmals gelungen, dem für die Neonazi-Szene bisher zentralen Aufmarsch am Rudolf-Heß-Grab im fränkischen Wunsiedel die Genehmigung zu verwehren.
"Halbe aber hat nicht den im Gesetz geforderten Symbolcharakter", erklärt Arnts. "Hier auf dem Friedhof liegen zwar auch SS-Mitglieder, aber keine wirklichen NS-Größen." Begraben sind dort 28.000 Gefallene der letzten großen Kesselschlacht des Zweiten Weltkrieges im April 1945 - vorwiegend Wehrmachtssoldaten und SS-Mitglieder. In den vergangenen Jahren glorifizierten die Neonazis bei ihren Aufmärschen stets die deutsche Wehrmacht und deren Kampf.
Mit Blick auf die Aufzüge von Halbe hatte der Brandenburger Landtag im Mai 2005 auch ein Gräber- und Gedenkstättengesetz verabschiedet. Dieses ist bisher aber ebenso von Gerichten abgelehnt worden wie die Versuche der Gemeinde, den von den Rechtsextremisten für ihre Kundgebungen genutzten Parkplatz vor dem Friedhof als Teil der Gräberstätte auszuweisen. Denn auf dem Friedhof selbst dürfen die Neonazis nicht aufmarschieren, da er nicht zum öffentlichen Straßengelände gehört.
Landtag gedenkt Opfer der NS-Herrschaft
Schon im Juni 2005 hatten etwa 100 Neonazis getestet, ob sie trotz des neuen Versammlungsrechtes nach Halbe kommen können. Damals sahen sie sich allerdings mit mehreren Hundert Gegendemonstranten konfrontiert und mussten auf eine Kundgebung am Friedhof verzichten. Für die Samstage vor dem Volkstrauertag haben sie allerdings bereits für Jahre im Voraus Demonstrationen angemeldet und somit verwaltungsrechtlich Vorrang vor etwaigen Protesten.
Direkt auf dem Friedhof allerdings hat der Brandenburger Landtag in diesem Jahr eine Gedenkveranstaltung organisiert, auf der auch Ministerpräsident Matthias Platzeck sprechen will. Die Neonazis können deshalb ihre Kundgebung auf dem Parkplatz erst danach beginnen. "Wir wollen der Toten und Opfern von Krieg und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft gedenken", sagt der Potsdamer SPD-Fraktionschef Günter Baaske. "Wir stellen uns zugleich der Verunglimpfung des Volkstrauertages durch Rechtsextremisten entgegen."
Darüber hinaus ruft ein vom Land geführtes Aktionsbündnis zu einer Gegendemonstration und einer Lichterkette auf. Die Polizei wird mit einem massiven Aufgebot vor Ort sein, um Zusammenstöße zu verhindern. "Für die Neonazis ist der Aufmarsch nicht nur wegen des Verbotes in Wunsiedel symbolträchtig, sondern auch wegen des 60. Jahrestages des Kriegsendes", erläutert der Sprecher des Polizeipräsidiums in Frankfurt an der Oder, Peter Salender.
Sven Kästner, AP
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