Halbe - Seit einigen Jahren marschieren sie jeweils am Samstag vor dem Volkstrauertag zu einem "Heldengedenken" für Wehrmacht und Waffen-SS am Waldfriedhof Halbe auf. In der Gemeinde sind etwa 28.000 Soldaten begraben, die bei der Kesselschlacht von Halbe 1945 umgekommen sind. Dieses Jahr waren etwa 1600 Neonazis im Ort.
Schon am Vormittag hatten deshalb mehrere hundert Menschen auf dem Friedhof an einer Veranstaltung zum Protest gegen die unerwünschten Besucher und zum Gedenken an die Opfer der NS-Herrschaft teilgenommen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Halbe ein regelmäßiger Wallfahrtsort für Rechtsextremisten und Ewiggestrige wird", warnte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU).
Zu einer weiteren Protestkundgebung gegen die Rechtsextremisten unter dem Motto "Tag der Demokraten" hatte ein vom Land Brandenburg geführtes breites Aktionsbündnis aus Parteien, Gewerkschaften, Initiativen und Vereinen aufgerufen. Die Polizei war mit rund 2000 Beamten im Ort, um Zusammenstöße zwischen den gegnerischen Seiten zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den Rechtsextremisten am Freitagabend erlaubt, über die Hauptstraße der Gemeinde zu dem Friedhof zu marschieren, und damit Auflagen der Polizei außer Kraft gesetzt.
Die Gegendemonstranten blockierten am Nachmittag stundenlang den Weg zum Friedhof. Nach drei Stunden Warten stürmten die Rechtsextremisten auf einmal mit dem Ruf "Straße frei der deutschen Jugend!" los und durchbrachen die Sperrkette der Polizei, wurden dann aber von Polizeiverstärkungen gestoppt, so dass sie nicht zum Block der Gegendemonstranten gelangen konnten. Vereinzelt wurden Polizisten mit Bierflaschen beworfen, ein Beamter wurde nach Polizeiangaben mit einem Pfefferspray angegriffen. Über Verletzte ist nichts bekannt.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH