• Drucken
  • Senden
  • Feedback
06.12.2005
 

Völkerrechtler Nolte

"Opfer könnten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen"

Die geheimen Gefangentransporte der CIA stellen auch einige Mitglieder der alten Bundesregierung vor unangenehme Fragen. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE spricht der Münchner Völkerrechtler Georg Nolte über die Verantwortung Deutschlands und mögliche Folgen der Affäre.

SPIEGEL ONLINE:

US-Außenministerin Condoleezza Rice hat im Zusammenhang mit den geheimen CIA-Gefangenentransporten von möglichen Fehlern gesprochen, gleichzeitig aber betont, die USA seien ein Rechtsstaat, der internationalen Verpflichtungen nachkomme. Welche völkerrechtlichen Probleme werfen die Geheimflüge auf?

Völkerrechtler Nolte: "Eine Frage des Einzelfalls"
Zur Großansicht

Völkerrechtler Nolte: "Eine Frage des Einzelfalls"

Nolte: Die USA haben den Uno-Pakt für bürgerliche und politische Rechte sowie die Uno-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung ratifiziert. Sie sind also völkerrechtlich gebunden, die darin enthaltenen Rechte im Rahmen des Anwendungsbereichs der Verträge zu beachten.

SPIEGEL ONLINE: Und die Rolle Deutschlands - hätte sich die Bundesregierung mitschuldig gemacht, wenn sie Verstöße gegen Menschenrechte von Gefangenen auf seinem Hoheitsgebiet geduldet hätte?

Nolte: Die Bundesrepublik ist nach Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in der Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu gewährleisten. Dies begründet auch eine Verantwortung, soweit wie möglich Menschenrechtsverletzungen durch Dritte im eigenen Hoheitsbereich zu verhindern.

SPIEGEL ONLINE: Welche Konsequenzen hätte das zur Folge?

Nolte: Jede Person, die meint, Opfer einer Menschenrechtsverletzung geworden zu sein, die der Bundesrepublik zurechenbar ist, kann nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

SPIEGEL ONLINE: Wäre die Bundesregierung in der Lage, Überflug- und Landegenehmigungen für die USA zu verhindern oder genießt der Nato-Partner weit reichende Freiheiten? Was dürfen die Amerikaner in Deutschland?

Nolte: Militärische Flüge "im Rahmen deutscher Rechtsvorschriften" gelten gemäß Artikel 57 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut als genehmigt. Andere Flüge sind genehmigungsbedürftig.

SPIEGEL ONLINE: Ist die deutsche Souveränität durch das Vorgehen der CIA in Frage gestellt?

Nolte: Die deutsche Souveränität ist immer dann betroffen, wenn andere Staaten in Deutschland deutsche Rechtsvorschriften nicht beachten. Ob dies geschehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

Das Interview führte Björn Hengst

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland

© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP