Berlin - Wenn ein Bauarbeiter kaputte Knie habe, werde er nicht bis 67 arbeiten müssen, sagte Struck der Tageszeitung "Die Welt". "Wir müssen darüber nachdenken, ob und wie die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder aufleben kann", sagte Struck weiter. Er warnte zugleich, dass damit kein Missbrauch betrieben werden dürfe. Die Erwerbsunfähigkeitsrente war vor fünf Jahren abgeschafft worden.
Für alle, die am 01. Januar 2001 das vierzigste Lebensjahr nicht vollendet hatten, wurde sie durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Reform führte dazu, das eine vollständige Rente erst gezahlt wird, wenn der Betroffene nur noch weniger als drei Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Der stellvertretende CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hingegen wandte sich gegen Sonderregelungen. Am Beschluss des Kabinetts gebe es "nichts zu deuteln", sagte der Bundeslandwirtschaftsminister der "Süddeutschen Zeitung". Ausnahmen für einzelne Berufe seien technisch nicht machbar. "Wie soll man das denn abgrenzen?", fragte Seehofer. Im Zweifel müssten dann für Beschäftigte, die im Steinkohlebergbau über Tage arbeiteten, andere Regeln gelten als für die Kumpels unter Tage. Auch Lehrer in Problembezirken hätten möglicherweise einen anstrengenderen Job als ihre Kollegen in gutbürgerlichen Gegenden.
reh/ap/ddp
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