Hamburg - Grundlage dieser entwürdigenden Methode sei eine Verfügung der Justizbehörde, randalierende Häftlinge im Notfall gewaltsam auszuziehen, sagte der Hamburger Rechtsanwalt und Strafrechtler Ernst Medecke. Demnach seien in mindestens drei Fällen Insassen nackt auf eine Liege gefesselt worden. Dies habe ein Hamburger Justizbeamter ihm gegenüber vor Zeugen eingeräumt.
Die Justizbehörde bestätigte lediglich "zwei Zwangsentkleidungen in Extremfällen", fügte aber hinzu, dass die nackten Männer nach ihrer Fesselung zugedeckt worden seien. "Spezielle Verfügungen oder Anweisungen, Häftlinge zu entkleiden", gebe es seitens der Behörde nicht, sagte Henning Clasen, Leiter des Präsidialstabs der Justizbehörde.
Die neuen Vorwürfe dürften den CDU-Politiker Roger Kusch weiter in Bedrängnis bringen. Erst Anfang der Woche hatten SPD und Grüne einen Antrag auf Beugehaft gegen den 51-Jährigen gestellt, um ihn zu einer Aussage vor einem Parlamentarischen Untersuchungssausschuss zu zwingen, der sich mit einer Reihe von Missständen in einem Jugendheim befasst.
Zuvor hatte der als Hardliner geltende Kusch für Schlagzeilen und Unmut selbst bei Parteifreunden gesorgt, als er dafür plädierte, das Jugendstrafrecht abzuschaffen. In einem Beitrag für die "Neue Zeitschrift für Strafrecht" hatte Kusch argumentiert, dass es bei der besonderen Wahrnehmung jugendlicher Straftäter im Gerichtsverfahren nicht um Erziehung, sondern um "Schonung" gehe. Statistiken würden aber belegen, dass der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht "nicht von durchschlagendem Erfolg" sei. Für Unmut hatte auch Kuschs Vorstoß gesorgt, die aktive Sterbehilfe zu legalisieren. Zwar hat Hamburgs Regierender Bürgermeister Ole von Beust (CDU) seinem Justizsenator vor wenigen Tagen Rückendeckung gegeben, dennoch gilt Kusch als umstrittenster Politiker der Hansestadt.
hen
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