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15.03.2006
 

4. Wahlen, Parteien und Interessenverbände

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Die pluralistische Demokratie bietet vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten des Einzelnen. Der demokratische Rechtsstaat lebt vom mündigen Mitdenken und Mittun seiner Bürgerinnen und Bürger und ihrer Bereitschaft, sich ein Urteil zu bilden, in der Verfassung normierte Regeln und Werte zu respektieren und sich für sie zu engagieren.

Gefördert werden müssen ein Bewusstsein der Mitverantwortung und Interesse an der Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten und Werthaltungen, die sich aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ergeben. Die Bürgerinnen und Bürger kennen Grundsätze und Merkmale von Wahlen und Bedeutung der Parteien.

48. Die Wahlen zu den deutschen Parlamenten müssen nach Artikel 38 der Verfassung - allgemein
- unmittelbar
- frei
- gleich und
- geheim
sein. Erklären Sie diese Wahlgrundsätze!

49. Erläutern Sie den Begriff "Mehrparteienprinzip"!

50. Begründen Sie, warum die Wahlen in der ehemaligen DDR nicht unseren demokratischen Wahlgrundsätzen entsprachen!

51. Welche Parteien sind derzeit im Deutschen Bundestag vertreten? Nennen Sie mindestens drei!

52. Unter welchen Umständen können in der Bundesrepublik Deutschland politische Parteien und Vereine verboten werden? Würden Sie trotz eines solchen Verbots die Partei oder den Verein doch unterstützen? Unter welchen Umständen?

53. Was sind Bürgerinitiativen?

54. Nennen Sie zwei Interessenverbände aus dem Wirtschafts- und Arbeitsleben!

Weiter zu: 5. Parlament, Regierung und Streitkräfte

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