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08.04.2006
 

Fußball-WM

Stoiber erklärt Ahmadinedschad zur unerwünschten Person

Irans Präsident Ahmadinedschad erwägt einen Besuch der Fußball-WM in Deutschland. Bayerns Ministerpräsident Stoiber kündigte an, dies werde auf Protest stoßen. Innenminister Schäuble sagte, Ahmadinedschad könne zur WM kommen wie jedes andere Staatsoberhaupt. Aber auch er sieht Probleme.

Bad Boll/Kloster Banz - "Der Repräsentant eines Landes, der gegenüber dem jüdischen Staat zu solchen Tiraden greift und den Holocaust bestreitet, dass ein solcher Präsident in unserem Land nicht gerade begeistert empfangen wird, versteht sich von selbst," sagte der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber im fränkischen Kloster Banz. Solche Leute "werden bei uns auf sehr viele Proteste stoßen", sagte er weiter. Der iranische Staatschef Mahmud Ahmadinedschad hatte den Holocaust als Märchen bezeichnet und gefordert, Israel von der Landkarte zu radieren.

Ahmadinedschad: "Es wird nicht einfach sein"
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REUTERS

Ahmadinedschad: "Es wird nicht einfach sein"

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sieht Probleme, falls der iranische Staatspräsident tatsächlich im Sommer zur Fußball-Weltmeisterschaft nach Deutschland kommen sollte, an der auch die iranische Nationalelf teilnehmen wird. "Es wird nicht einfach sein", sagte der CDU-Politiker in Bad Boll bei einem DFB-Symposium. Man werde den iranischen Politiker auf einige sein Äußerungen in der Vergangenheit ansprechen müssen.

"Wir sollten es besser machen und gute Gastgeber sein", sagte Schäuble. Grundsätzlich könne Ahmadinedschad natürlich wie jedes andere Staatsoberhaupt zur WM kommen. Er erklärte, dass es zu einem möglichen Besuch des Staatspräsidenten bereits Gespräche mit dem Iran auf diplomatischer Ebene gebe.

Schäubles Äßerungen, wonach Ahmadinedschad trotz seiner israel-feindlichen Bemerkungen nach Deutschland kommen könne, sorgten beim Zentralrat der Juden in Deutschland für massive Kritik. "Wenn das die Methode ist, mit der der Bundesinnenminister zukünftig mit Holocaust-Leugnern und Rassisten umgeht, dann können sich die Irvings und Mahlers entspannt zurücklegen", hieß es in einer Erklärung des Zentralrat-Generalsekretärs Stephan J. Kramer. "Der Bundesinnenminister widerspricht mit seiner indirekten Einladung der erfreulich harten Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier", erklärte Kramer. Der iranische Präsident erfülle ohne Zweifel mit seinen öffentlichen Äußerungen zur Leugnung des Holocausts und der Vernichtung des Staates Israel die Tatbestände des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches. Schäuble müsse sich fragen lassen, ob es für ihn ein Zweiklassen-Strafrecht gebe.

Schäuble hatte außerdem erneut gesagt, dass die iranische Mannschaft "unter Sicherheitsgesichtspunkten ein Sorgenkind ist". Schäuble rechnet mit einer Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren noch in dieser Legislaturperiode. Dabei werde es darum gehen, wie die neue Bedrohungslage nach dem 11. September 2001 mit dem Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes in einer vernünftigen Weise in Übereinstimmung gebracht werden könne, sagte der CDU-Politiker in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung". "Verteidigung mit militärischen Mitteln muss auch möglich werden gegen Angriffe, selbst wenn diese nicht von staatlichen Truppen geführt werden, aber die Qualität von kriegerischen Angriffen haben."

Schäuble setzt sich seit Jahren für eine Grundgesetzänderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren ein. Die SPD ist dagegen. Allerdings muss sich die große Koalition entscheiden, wie sie mit dem vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten Luftsicherheitsgesetz umgeht, das den Abschuss von Flugzeugen im äußersten Notfall erlaubt hätte.

Die Karlsruher Richter hatten darauf verwiesen, dass man Menschenleben nicht gegeneinander abwägen könne. "Die Politik muss an einem neuen Weg arbeiten", sagte Schäuble dazu und plädierte für die Einbeziehung des Kriegsvölkerrechts in die weiteren Überlegungen. "Im Kriegsvölkerrecht gilt ja das geschilderte Abwägungsverbot nicht, dort gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip." Im Verteidigungsfall müsse es die Abwägung von Leben gegen Leben geben können.

asc/AP

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