Berlin - Der Beschuldigte Björn L. sei wahrscheinlich einer derjenigen, dessen Stimmen auf dem Mitschnitt einer Telefon-Mailbox während des Überfalls zu hören seien, sagte Nehm am Sonntag in Karlsruhe. Das an den Splittern einer Bierflasche am Tatort entdeckte DNA-Material weise auf den zweiten Verdächtigen Thomas M. hin. Endgültige Sicherheit haben die Ermittler jedoch noch nicht.
Nach Angaben einer Kliniksprecherin ist der Zustand des am Ostersonntag zusammengeschlagenen 37-jährigen Ingenieurs weiterhin lebensbedrohlich. Allerdings beginne der im künstlichen Koma liegende Deutsche allmählich selbstständig zu atmen, was die Ärzte als positives Zeichen werteten.
Nehm sagte, es sei "bislang nicht klar", ob Ermyas M. neben den schweren Kopfverletzungen weitere Verletzungen erlitten habe. Der kritische Zustand des gebürtigen Äthiopiers erlaube es derzeit nicht, alle Verletzungen durch rechtsmedizinische Untersuchungen sicher feststellen zu lassen.
In der Erklärung Nehms hieß es, die Ermittlungen zum Tathergang dauerten an. Gegen die zwei Beschuldigten hatte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof am Freitagabend Haftbefehl erlassen. Sie wurden daraufhin in brandenburgischen Gefängnissen inhaftiert. Die Bundesanwaltschaft geht von fremdenfeindlichen Motiven der 29- und 30-jährigen Männer aus.
Der Anwalt eines der Verdächtigen sieht die Vorwürfe gegen seinen Mandaten nicht als erhärtet an. Es sei ein "Akt der Hilflosigkeit", wenn die Bundesanwaltschaft erkläre, der 29- Jährige sei "wahrscheinlich einer der Sprecher" auf der Telefon- Mailbox der Ehefrau des Opfers, sagte Anwalt Veikko Bartel der dpa. "Die reine Möglichkeit einer Übereinstimmung ist weder zur Begründung eines dringenden Tatverdachts noch für eine Überführung geeignet."
Nach Auskunft von Bartel sind inzwischen Stimmengutachten technisch so ausgereift, dass sie fast so sicher wie Fingerabdrücke sein könnten. Daher lese sich die Formulierung "wahrscheinlich" lediglich so, als ob es eine Ähnlichkeit mit der Stimme seines Mandanten gebe. Bartel wies erneut jegliche Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück. Die Stimme auf der Handy- Mailbox könne nicht von dem 29- Jährigen stammen, da er seit Wochen an einer Kehlkopfentzündung leide und nur krächze.
Im Dunstkreis der rechten Szene
Nach SPIEGEL-Informationen haben beide Kontakt zur rechten Szene, ohne aber irgendeiner Gruppierung anzugehören.
Die "taz" meldet, M. habe regelmäßig in rechten Kreisen verkehrt. Er sei ein enger Freund des Neonazis Marcus Sch.. Dieser sei erst vor wenigen Wochen wegen des Überfalls auf einen Linken in einer Straßenbahn vom Potsdamer Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Einer rechtsextremen Organisation gehörte der Beschuldigte laut "taz" aber wahrscheinlich nicht an.
Falko Schumann vom Berliner Antifaschisten Pressearchiv sagte der "taz", M. sei wiederholt zusammen mit anderen Rechtsextremen bei Prozessen gegen Neonazis in der Landeshauptstadt aufgetaucht, um die anwesenden Opfer einzuschüchtern und Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden. Auch ein Mitglied des Potsdamer Arbeitskreises Antifa sagte der "taz", M. sei "regelmäßig mit anderen Neonazis aufgetreten".
Einem Bericht der "Bild am Sonntag" zufolge wurde das stark betrunkene Opfer nach Angaben von Gerichtsmedizinern mit einem einzigen Faustschlag auf den Schädel über dem Auge niedergestreckt. Der Schlag habe den Schädelknochen zertrümmert. Wegen des hohen Blutalkoholwertes von 2,08 Promille habe sich der 37-jährige Ingenieur nicht mehr abfangen können. Die Untersuchung durch den Gerichtsmediziner habe zudem ergeben, dass das Opfer keine Rippenbrüche oder sonstigen schweren Verletzungen am Oberkörper erlitten habe.
Ermya M. soll laut Zeugenaussagen zuvor in der Potsdamer Diskothek "Art Speicher" mit zwei Männern gestritten haben. Die beiden kurzhaarigen Männer seien M. dann in Richtung der 300 Meter entfernten Bushaltestelle gefolgt. Im Bus der Linie N31 wollt M. nach SPIEGEL-Informationen mit einem 20-Euro-Schein 50 Cent Nachtzuschlag bezahlen. Als er das Wechselgeld in Münzen zurückbekam, sei er wütend geworden, sagte der Busfahrer aus, daraufhin sei M. wieder ausgestiegen.
Knapp eine Halbe Stunde später rief der Deutsch-Äthiopier seine Frau an, ihre Mailbox sprang an und zeichnete Begriffe wie "Nigger" auf - und wie M. "Schweine-Sau" schimpfte. Wenig später fand ein Taxifahrer den schwerverletzen Familienvater.
SPD: Schäuble muss Aussagen klarstellen
Derweil verschärfte sich die Kritik an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der einen fremdenfeindlichen Hintergrund als nicht erwiesen bezeichnet hatte. SPD und Grüne forderten den CDU-Politiker auf, seine umstrittenen Äußerungen zu dem Überfall klarzustellen. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil forderte rasche klare Worte von Schäuble. "Ich finde es bestürzend, dass der Bundesinnenminister solch aggressiven Rassismus zumindest fahrlässig verharmlost", sagte er der "Berliner Zeitung". Es sei besonders schlimm, wenn jemand einfach nur weil er eine andere Hautfarbe habe, fast zu Tode geprügelt werde. Auch Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) warnte davor, Gewalttaten wie die in Potsdam zu verharmlosen. Schäubles Worte seien nicht hilfreich.
Trotz der durch Telefonmitschnitte während des Überfalls belegten fremdenfeindlichen Beschimpfungen hatte Schäuble gesagt, ein rassistischer Hintergrund sei nicht erwiesen. Auch blonde und blauäugige Menschen würden Opfer von Gewalttaten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, forderte Schäuble auf, seine Aussagen zu korrigieren. "Ein Innenminister darf nicht den Anschein erwecken, er bagatellisiere rechtsextremistische Gewalt." Auch der brandenburgische Innenminister Schönbohm war kritisiert worden, weil er den rechtsextremen Hintergrund der Tat als nicht erwiesen bezeichnet hatte.
Schönbohm wirft Nehm Stigmatisierung vor
Schönbohm hat seine Kritik an Generalbundesanwalt Kay Nehm im Zusammenhang mit dem Angriff den Deutsch-Äthiopier unterdessen wiederholt. Es scheine ihm überzogen, dass Nehm die Ermittlungen an sich gezogen habe, sagte der Minister am Sonntag in der ARD-Sendung "Sabine Christiansen". Er habe in Frage gestellt, ob die innere Sicherheit Deutschlands durch die Tat bedroht sei. "Ob es einen rechtsradikalen Hintergrund gibt, müssen wir erst noch klären", sagte Schönbohm. "Wir hätten diese Straftat in Brandenburg auch allein aufklären können." Nehm habe aus der Sache ein Politikum gemacht und zu einer Stigmatisierung Brandenburgs beigetragen, hatte Schönbohm zuvor gesagt. Der politische Schaden sei erheblich.
Nehm hatte die Entscheidung, den Fall zu übernehmen, am Sonntag ausdrücklich mit den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes begründet. Danach sei er zuständig, "wenn ein Tötungsdelikt bestimmt und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen". Nach den bekannt gewordenen Tatumständen sei bislang davon auszugehen, dass die Tat diese Kriterien erfülle. Dies habe der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes bestätigt.
In Halberstadt in Sachsen-Anhalt demonstrierten am Samstag mehr als 4500 Bürger gegen Rechtsextremismus. Zu der Kundgebung hatte ein Bürger-Bündnis aufgerufen. Die Teilnehmer boten damit einem Aufmarsch von 260 Rechtsextremen Paroli.
jto/Reuters/ddp/dpa
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