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03.05.2006
 

Debatte um Verteidigungsbegriff

SPD warnt Jung vor Angriff auf die Verfassung

Von Philipp Wittrock

Ob Anti-Terror-Kampf am Horn von Afrika oder Wahlhilfe im Kongo - die Bundeswehr ist längst zur Kriseninterventionstruppe geworden, während das Grundgesetz noch nach dem Verteidigungsfall ruft. Den will Verteidigungsminister Jung jetzt neu definieren. Koalitionspartner und Opposition winken ab.

Hamburg - "Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt", hatte Peter Struck, damals noch Verteidigungsminister, schon 2002 gesagt, als es darum ging, die Zukunft der Truppe zu skizzieren. Es war ein rhetorischer Kniff, mit der der heutige SPD-Fraktionschef vor dem Hintergrund des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan neben dem Nato-Bündnisfall auch den Verteidigungsfall für Deutschland ausrief, um dem Grundgesetz gerecht zu werden. Denn die Landesverteidigung ist in der Verfassung als Aufgabe der Bundeswehr verankert, von Kriseneinsätzen im Ausland ist trotz Kosovo-Krieg, Afghanistan und Kongo keine Rede.

"Unsere derzeitige Hauptaufgabe der Krisen- und Konfliktbewältigung oder der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sind im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt", stellte Strucks Nachfolger von der CDU, Franz Josef Jung, jetzt im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" fest. "Da müssen wir über eine Verfassungsänderung sprechen", lautete seine Schlussfolgerung.

Jung möchte den Verteidigungsfall neu definieren. Im Blick hat er dabei nicht nur völkerrechtliche Verpflichtungen, im Rahmen derer die Truppe in alle Welt geschickt wird, sondern einmal mehr terroristische Bedrohungen "größeren Ausmaßes" im Inland. Die von ihm vorgeschlagenen Änderungen sollen damit über die in der Koalition bislang diskutierten Änderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz hinausgehen. Die Diskussion darüber will Jung im Zuge der Erstellung eines neuen Weißbuchs der Bundesregierung zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen, das der CDU-Politiker gerne noch vor der Sommerpause verabschiedet sähe.

"Keine verfassungsrechtliche Neudefinition"

Der Vorstoß Jungs verärgert den Koalitionspartner. "Deutschland braucht keine verfassungsrechtliche Neudefinition von Verteidigung sondern eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion über die zukünftige deutsche Sicherheitspolitik", erklärte SPD-Fraktionsvize Walter Kolbow gestern. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Auslandseinsätze der Bundeswehr seien bereits gegeben, so Kolbow.

Kolbow bekräftigte die ablehnende Haltung der SPD gegenüber einem Bundeswehreinsatz im Inland. "Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei der Bundesländer", schrieb der SPD-Sicherheitsexperte in einer Erklärung. Die Sozialdemokraten seien jedoch vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils zum Luftsicherheitsgesetz zu einer verfassungsrechtlichen Klarstellung bereit "und zwar dort, wo die Polizei über keine entsprechenden Mittel zur Gefahrenabwehr verfügt". Verstimmt zeigte sich Kolbow auch über den Zeitpunkt der Jung-Äußerungen, weil das von Jung angekündigte Weißbuch in der Regierung noch nicht abgestimmt sei. Öffentliche Stellungnahmen entsprächen in diesem Fall "nicht dem guten Umgangston in der Koalition".

Opposition: "Kein Bedarf"

Die Grünen wittern hinter den Jung'schen Äußerungen eine neue Offensive, den Bundeswehreinsatz im Inland in der Verfassung zu verankern. "Das Ganze erscheint mir doch als Versuch, den alten Unions-Plan wieder voranzutreiben", sagte der Grünen-Verteidigungsexperte Alexander Bonde SPIEGEL ONLINE. Diese Frage stelle sich jedoch nach wie vor nicht, so Bonde. Die Erweiterung des Verteidigungsfalls hält der Grünen-Politiker für überflüssig. Bislang stünden alle Auslandseinsätze auf einer soliden juristischen Basis. "Ich habe den Eindruck, der Minister will mehr, als die aktuelle Lage hergibt", sagte Bonde.

Auch FDP-Verteidigungsexperte Rainer Stinner sieht mit Blick auf die sich häufenden Auslandseinsätze der Truppe keinen Nachbesserungsbedarf. "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass diese Einsätze ausreichend in die multinationalen Aktivitäten eingebettet sind", sagte Stinner SPIEGEL ONLINE. Die Karlsruher Richter hatten 1994 den Einsatz deutscher Soldaten auch außerhalb des Nato-Gebiets unter bestimmten, eng gefassten Bedingungen für zulässig erklärt. "Nachsteuerungsbedarf" gebe es laut Stinner dagegen bei der Bedrohung aus der Luft und von See aus, weil die Polizei hier nicht die Fähigkeiten habe, diesen Bedrohungen zu begegnen.

Als überfällig bezeichnete der FDP-Politiker Jungs Pläne für eine interessengeleitete Sicherheitspolitik. Dazu gehörten auch wirtschaftliche Interessen wie Ressourcensicherung oder die Sicherung von Energielieferungen. "Wir müssen diese Interessen definieren", forderte Stinner. Grünen-Sicherheitsexperte Bonde sprach dagegen von einem "schwierigen Terrain". "Man sollte sich davor hüten, die nationale Rohstofffrage an militärische Einsätze zu koppeln", so Bonde.

Kritik erntete Jung auch aus den eigenen Reihen. Der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Willy Wimmer (CDU), warnte mit Blick auf die USA vor einem "Anpassungsbedarf an schlechte Beispiele". In einer Erklärung schrieb der erfahrene Außenpolitiker, ein entschiedener Gegner des Irak-Kriegs: "Wer in die Verfassung blickt, die höchstrichterlichen Entscheidungen zur Kenntnis nimmt, seine eigenen Interessen kennt und die Regeln des Völkerrechts beherzigt, kann auch ohne Verfassungs-Camouflage mit der Wirklichkeit klarkommen."

Der Verteidigungsminister hatte es geahnt. "Ich weiß, dass da Kontroversen auf uns zu kommen", sagte Jung in der "FAZ". Die Diskussion ist bereits in vollem Gange.

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Blöd nur, wenn die Aufständischen sich diese Namen höchstselbst gegeben haben ;-) mehr...

19.01.2011 von law1964:

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