Von Björn Hengst, Magdeburg
Magdeburg - Die vier jungen Männer haben eine etwas ungewöhnliche Art, über Frauen zu reden. "Büffelhüfte" nennen sie eine, "Kotflügel" eine andere. "Büffelhüfte" habe bei ihm im Bett gelegen, als neulich an seiner Tür die Kripo klingelte, sagt einer. Die Frau habe noch seinen Wohnungsschlüssel, wenn sie den nicht vorbeibringe, "rasselt es bald", sagt er.
Dann zieht der Glatzkopf ein Passfoto aus seinem Portemonnaie, ein Bild von seiner neuen Freundin. Wenn er dabei den rechten Arm anwinkelt, wirkt die Tätowierung auf seinem Oberarm noch größer als sonst. Man sieht darauf unter anderem eine Flagge in schwarz-weiß-rot, die Farben des Deutschen Reiches bis zum Ende des Ersten Weltkrieges und auch später bei den Nazis.
Am interessantesten sind diese Frauen-Geschichten im Saal 2 des Magdeburger Amtsgerichts für den 18-Jährigen, der nur ein paar Meter von seinen drei Freunden entfernt sitzt. Sie im Zuschauerraum, er auf der Anklagebank. Auch sein Kopf ist kahlrasiert. Ein Jungengesicht. Er trägt dicke Ohrringe, ein schwarzes Sweatshirt, eine schwarze Hose und einem medizinischen Gutachter zufolge zwei Hakenkreuz-Tätowierungen auf der Haut - eine auf der Brust, die andere am Bein. Er hat in den vergangenen Wochen nicht mehr so viel von seinen Freunden mitbekommen. Wegen der Untersuchungshaft. Ihm werden unter anderem gefährliche Körperverletzung und Volksverhetzung vorgeworfen, erst vor ein paar Wochen wurde er wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
"Schön, dich mal wieder lachen zu sehen", sagt einer zu dem Angeklagten. Eigentlich lachen und feixen die vier die ganze Zeit.
"Nach Afghanistan oder aufs Baumwollfeld"
Vor dem Gerichtssaal hatten sich die drei Freunde des Angeklagten schon einmal warm geredet. Er wisse nicht, "von welchem Stamm der Schwatte" sei, der solle doch am besten nach "Afghanistan oder aufs Baumwollfeld gehen", sagt der mit der schwarz-weiß-roten Flaggentätowierung. Überhaupt, was wollen die auch alle hier? "Leben in Asylantenheimen wie die Könige, verkaufen abends Drogen und haben noch eine Rolex am Arm." Aber er will jetzt auch einmal etwas über den Angeklagten sagen, der ist schließlich sein Onkel, "ein sensibler Mensch, der ist auch verletzlich und so." Nur manchmal, da "lässt er sich eben hinreißen".
Wenn er dabei gewesen wäre, sagt der Neffe, wäre das alles nicht passiert. "Ich bin immer der ruhende Pol von uns beiden", sagt er. Und weil ihm ein paar Journalisten weiter ihre Mikrofone hinhalten und in ihre Blöcke notieren, will er nicht aufhören zu reden. Er gerät jetzt erst richtig in Form. "Das Reich kommt wieder", sagt er, sollen die Ausländer doch in ihr Land gehen, "dann haben sie auch keine Angst mehr".
Fünf Bisse eines Kampfhundes
Zair T. wollte keine Angst mehr haben. Deswegen ist er weggezogen aus Magdeburg. Aus Sachsen-Anhalt. Aus Ostdeutschland. Der Student der Ingenieurwissenschaften lebt jetzt in Saarbrücken. Etwas mehr als ein Jahr hat er in Magdeburg gewohnt, sein zu Hause war es nie - Kontakte zu den Menschen in der Stadt: schwierig. Er hatte das Gefühl, man weiche ihm aus. Beleidigungen und Pöbeleien wegen seiner dunklen Hautfarbe habe es häufiger gegeben, sagt der 27-jährige Togolese. In der Straßenbahn, beim Einkaufen.
So hat es vor knapp drei Monaten, mittags am 15. Februar an der Magdeburger Straßenbahnhaltestelle Südring, auch begonnen. Es wurde dann mehr daraus und das ist der Grund, warum sich Zair T. und der Angeklagte jetzt gegenübersitzen, in diesem mit grauen Teppich ausgelegten, holzvertäfelten Raum des Amtsgerichts.
Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Angeklagte soll demnach den 27-Jährigen mit den Worten "Neger, was willst du hier in Deutschland?" angepöbelt und beleidigt haben, bevor er ihn "vorsätzlich körperlich misshandelte", indem er Zair T. zwei Mal mit der Faust ins Gesicht schlug und anschließend seinen Hund auf ihn hetzte.
Es war nicht irgendein Hund. Es war ein Stafford-Rottweiler-Mischling. Landläufig nennt man solche Tiere Kampfhunde. Der Hund verletzte Zair T. mit fünf Bissen unter anderem am Arm, der Hüfte und dem Oberschenkel, Zair T. wurde im Krankenhaus ambulant behandelt. Es geht ihm heute wieder gut, rein äußerlich. "Die psychischen Verletzungen wiegen schwerer als die körperlichen", sagt Alain Mundt, der Anwalt von Zair T. Sein Mandant habe sich nach diesem Vorfall nicht mehr aus der Wohnung gewagt. "Ich hatte Angst", sagt Zair T. vor Beginn des Prozesses. Der Entschluss zum Umzug nach Saarbrücken folgte schnell. Zair T. heißt in Wirklichkeit nicht Zair T., er möchte nicht mit seinem Namen und dieser Geschichte in der Zeitung stehen.
Die Geschichte von Zair T. ist nicht über Magdeburg hinaus zu einem Thema geworden. Kein Innenminister spekulierte über einen rechtsradikalen Hintergrund, kein Politiker forderte ein hartes Vorgehen gegen Gewalt. Damit in der Öffentlichkeit die Wahrnehmungsschwelle bei rechter Gewalt erreicht wird, müssen inzwischen schon sehr harte Dinge im Spiel sein: Wie etwa in Potsdam, wo der Deutschafrikaner Ermyas M. wochenlang im Koma lag, nachdem er Ostern zusammengeschlagen wurde. Wie im Dorf Pömmelte, wo Kevin K., zwölfjähriges Kind eines Äthiopiers und einer Deutschen, quälende 75 Minuten lang von vier Jugendlichen malträtiert wurde und 34 Verletzungen davontrug - der Prozess gegen die vier Angeklagten hat heute begonnen.
Vielleicht sagt aber auch die Geschichte von Zair T. etwas über rechtsradikale Gewalt und den Umgang mit ihr aus - eben dadurch, dass über diesen und ähnliche Fälle kaum mehr gesprochen wird. 42 politisch rechtsradikal oder rassistisch motivierte Gewalttaten hat die mobile Opferberatung allein seit Jahresbeginn in Sachsen-Anhalt registriert. Demnach waren 17 Angriffe rassistisch motiviert und richteten sich gegen Migranten und Flüchtlinge. Es ist das Übliche: Beleidigungen, rassistische Sprüche, Faustschläge, Körperverletzung, die gleichen Muster finden sich auch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und anderswo, meistens in Ostdeutschland. In normalen Zeiten schaffen es solche Fälle gerade noch als Kurzmeldungen in die Randspalten von Zeitungen.
David Begrich von der Arbeitsstelle Rechtsextremismus formuliert es so: Der öffentliche Diskurs würde rechte Jugendgruppen in ihrem Handeln bestätigen. "Die Schwäche der Zivilgesellschaft ist die Stärke der Neonazi-Szene", sagt Begrich.
"Das geht mir hier alles am Arsch vorbei"
Das Urteil gegen den Angeklagten im Saal 2 des Magdeburger Amtsgerichts soll frühestens nächste Woche fallen. Weil es in der Verhandlung auch um Dinge geht, die der 18-Jährige als Jugendlicher und nicht als Heranwachsender begangen haben soll, ist die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift aus dem Prozess ausgeschlossen worden. Auch der Neffe und die Freunde des Angeklagten müssen gehen, obwohl sie es sich in der ersten Reihe der Besucherbänke so bequem gemacht hatten.
Prozessteilnehmer sagen, der Angeklagte habe eingeräumt, Zair T. mit den Worten, "Neger, was willst du hier in Deutschland?" beleidigt zu haben, der Rest aber habe sich anders zugetragen. Zair T. sei über die Leine des Hundes gestolpert und darüber so verärgert gewesen, dass er handgreiflich geworden sei. Er selbst habe sich nur verteidigt, ließ der Angeklagte demnach über seinen Anwalt erklären.
Es gibt einen Satz, den nimmt man dem Angeklagten sofort ab. Er richtet ihn an seine Freunde, als die noch im Saal sitzen dürfen. Er sagt: "Das geht mir hier alles am Arsch vorbei."
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