Berlin - Der ehemalige Bundesrichter Gerhard Schäfer hatte den 179 Seiten starken Bericht für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) erstellt. Er befasst sich mit der jahrelangen und teilweise illegalen Observierung von Journalisten. Die Veröffentlichung hatte das PKG beschlossen, nachdem Teile des Berichts bereits in einer Zeitung erschienen waren.
In seinem Bericht stellt Schäfer fest, die Überwachung durch den BND sei "ganz überwiegend rechtswidrig" gewesen. Auch seien Journalisten als Spitzel mit dem Ziel geführt worden, "Informationen, Informanten und redaktionelle Hintergründe auszuforschen". Auch dies sei in manchen Fällen rechtswidrig gewesen, auch wenn dies nicht von vornherein unzulässig sei.
Dem Bericht zufolge hatte der BND in den neunziger Jahren bis zum Jahr 2005 Journalisten bespitzelt - angeblich um undichte Stellen im eigenen Apparat ausfindig zu machen. "Organisatorische Unzulänglichkeit und Mängel bei der dienstlichen Fachaufsicht lassen sich angesichts des Zeitablaufs und zum Teil fehlender Dokumentation nur teilweise feststellen", schrieb Schäfer. Er empfahl für den BND daher unter anderem, "eine schriftliche Dokumentation vorzuschreiben", die etwa "die angeordnete Maßnahme samt ihrer Rechtsgrundlage" umfassen solle.
Der Report ist in gekürzter Form veröffentlicht worden. Er ist auf den Internetseiten des Bundestages abrufbar. Eigentlich sollte er bereits seit dem Mittag dort zu finden sein. Die Veröffentlichung verzögerte sich jedoch um Stunden, weil das Sekretariat des PKG die Änderungen in dem Bericht berücksichtigen musste. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin mussten zahlreiche personenbezogene Passagen unkenntlich gemacht werden. Ein betroffener "Focus"-Journalist hatte eine entsprechende Anordnung erreicht. Der Bericht beruht auf BND-Unterlagen und Auskünften einzelner Personen.
Nach Aussage von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm hatte Schäfer bis zuletzt an dem Bericht gearbeitet, um die Perspektive der betroffenen Journalisten einzuführen. Die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Bespitzelungen wird auf deren eigener Internetseite ebenfalls heute veröffentlicht.
ler/dpa/AP/AFP
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