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01.06.2006
 

Hartz IV

Der neue Strafenkatalog

Durch eine bessere Bekämpfung von Leistungsmissbrauch bei Hartz IV erhofft sich der Bund jährliche Einsparungen von mindestens 1,2 Milliarden Euro. Die Gemeinden sollen 300 Millionen Euro sparen können. Das Vorhaben soll zum 1. August in Kraft treten.

  • Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher werden verschärft. Wer in zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Es gäbe nur noch Sach- oder geldwerte Leistungen, wie etwa Lebensmittelgutscheine.

  •  Mit dem Sofortangebot einer Arbeit oder Qualifizierung sollen die Job-Center künftig die Arbeitswilligkeit von neuen Antragstellern testen. Die Regierung schätzt, dass so von 750.000 Antragstellern 75.000 abgeschreckt werden.

  •  Die Job-Center zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollen flächendeckend Außen- und Prüfdienste einrichten. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von etwa 90.000 Missbrauchsfällen mit einem Einsparvolumen von bis zu 440 Millionen Euro.

  • Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Auch private Stellen wie Call-Center können im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen und somit auch ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt prüfen. Künftig sind auch Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat, um beurteilen zu können, ob das Auto seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von Missbrauch in 80.000 bis 100.000 Bedarfsgemeinschaften, Einsparung bis zu 500 Millionen Euro.

  • Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es eine Umkehr der Beweislast. Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass man keine Lebensgemeinschaft bildet und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen.

  • Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt. Unter dem Strich erwartet der Bund Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe.

  • Ein neuer Gründungszuschuss löst die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld für Arbeitslose ab, die sich selbstständig machen wollen. Dies gilt aber nur für Bezieher des regulären Arbeitslosengeldes I, nicht für Langzeitarbeitslose. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I besteht. Existenzgründer erhalten dann bei einer schlüssigen Geschäftsidee für neun Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Pauschale von 300 Euro. Der Zuschuss kann auf bis zu 15 Monate verlängert werden. Die Koalition will damit die Kosten für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit von derzeit 3,1 Milliarden auf zwei Milliarden Euro begrenzen.

ler/Reuters

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