Berlin - Der Großen Koalition und dem Bundesrat ist bei dem lange umstrittenen Gesetz eine Panne unterlaufen. Dem CDU-Politiker Michael Fuchs zufolge erlaubt das Gesetz entgegen den Vereinbarungen der Koalitionspartner, dass Antidiskriminierungsverbände für Opfer doch Arbeitsgerichtsprozesse führen könnten. Die Beamten des Bundesjustizministeriums hätten dies "in der Hitze des Gefechts schlicht übersehen", sagte der Mittelstandspolitiker dem "Handelsblatt".
Den beteiligten Politikern und Fachleuten fiel der Fehler erst auf Nachfragen hin auf, berichtet das Blatt. "Jetzt muss dafür leider ein neues Gesetz gemacht werden", sagte Fuchs.
Nach langem Streit in der Koalition hatte das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz am Freitag den Bundesrat passiert, womit es endgültig verabschiedet ist. Es soll Schutz gegen Benachteiligung am Arbeitsplatz und im privaten Geschäftsleben bieten. In-Kraft-Treten kann es erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bei einer längeren Verzögerung drohen Strafzahlungen an die Europäische Union.
ler/reuters/dpa
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