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29.09.2006
 

Rechtsextremismus

Geldstrafe im Hakenkreuz-Prozess

Ein Versandhändler ist heute wegen des Vertriebs von Anti-Nazi-Symbolen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen verwendet, befand das Stuttgarter Landgericht.

Stuttgart - In dem Prozess ging es um die Frage, inwieweit das öffentliche Verwenden und Verbreiten eines etwa nach Art eines Halteverbotschildes durchgestrichenen Hakenkreuzes strafbar ist. Der Geschäftsführer des Versandhandels Nix Gut, Jürgen Kamm, hatte erklärt, jeder sollte gegen die Rechtsextremisten Stellung beziehen können.

Die Anklage legte Kamm zur Last, in großem Umfang Aufnäher, Anstecker, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedenen Anti-Darstellungen zu sehen sind, im In- und Ausland vertrieben zu haben. Vom Landesgericht wurde er nun zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es herrscht eine unklare Rechtslage. Deshalb hatten beide Seiten angekündigt, durch die Instanzen gehen zu wollen.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth und der SPD-Politiker Nils Annen hatten sich bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft selbst angezeigt, weil sie entsprechende Symbole auf T-Shirts und Buttons getragen hatten. Gegen sie wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ermittelt. Ein Abschluss des Verfahrens sei noch nicht in Sicht, sagte Behördensprecherin Tomke Beddies.

als/AP

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