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11.10.2006
 

Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Verfassungsrichter prüfen Offenlegungspflicht

Müssen Bundestagsabgeordnete Angaben zu ihren Nebeneinkünften machen? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Klage von neun Parlamentariern die in der Offenlegungspflicht eine Verletzung der Freiheit des Abgeordnetenmandats sehen.

Karlsruhe - Die Karlsruher Richter überprüfen ab heute die Transparenzregeln für Abgeordnete. Geklagt gegen die Praxis haben neun Bundestagsmitglieder, darunter der ehemalige CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz. Die Regelung verletze die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Parlamentarier und behindere selbstständige Tätigkeit, argumentieren sie.

Nach den im vergangenen Jahr geschaffenen, bis zur Karlsruher Entscheidung ausgesetzten Vorschriften müssen Abgeordnete in drei Stufen angeben, ob sie zwischen 1000 und 3500, bis 7000 oder mehr als 7000 Euro im Monat neben ihren Diäten verdienen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, verteidigte eine weit gehende Transparenzpflicht bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten. Er wies in der "Leipziger Volkszeitung" die Begründung zurück, mit einer Veröffentlichungspflicht würden beispielsweise Rechtsanwälte mit einer Art "Berufsverbot" belegt, wie es Merz kritisiert. "Das ist kein stichhaltiges Argument, denn den Abgeordneten wird ja nicht verboten, einen Beruf auszuüben oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen." Es sei auch keine "Zumutung", dass das Abgeordnetenmandat "im Mittelpunkt der Tätigkeit" eines Parlamentariers stehen soll, sagte Däke.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert rechnet mit einem Erfolg der Klage. "Wenn ich den Eindruck gehabt hätte, die Klage wäre aussichtslos, dann hätte ich das nicht gemacht", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Zum Bild eines Abgeordneten gehört eine gewisse Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass ich wieder in meinen angestammten Beruf hineinwechseln kann." Die Veröffentlichung von Einkünften schade einem Anwalt, so der SPD-Politiker. Zudem könnten sich Minister, Staatssekretäre und Generalsekretäre von Parteien auch nicht schwerpunktmäßig dem Mandat widmen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Heinrich Leonhard Kolb sagte dem Blatt: "Es geht darum, ob wir ein Parlament aus Berufspolitikern und Funktionären haben, oder ob es auch Personen gibt, die neben dem Mandat ein weiteres Standbein besitzen. Man ist dann unabhängiger und bringt eigene Erfahrungen ein."

Der Grünen-Politiker Volker Beck sagte dagegen der "Bild"-Zeitung, die Bürger hätten einen Anspruch darauf zu wissen, ob politische Entscheidungen unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen gefällt würden. Die Vizepräsidentin des Bundestages, Susanne Kastner (SPD), erklärte: "Zweier Herren Brot kann nur zu Interessenkonflikten führen."

phw/dpa/Reuters

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