Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Karlsruhe - Manfred Kanther ist nun rechtskräftig wegen Untreue verurteilt, so viel ist nach dem BGH-Spruch sicher: Der ehemalige hessische CDU- Vorsitzende hat durch die Hege und Pflege einer "Schwarzen Kasse" ab 1995 den Landesverband seiner Partei geschädigt. Diesen Teil des Wiesbadener Urteils hat der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs heute bestätigt.
Sicher ist auch, dass sich das Landgericht Wiesbaden nun erneut mit der Sache befassen muss, denn im zweiten Tatkomplex hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch aufgehoben: Darin, dass Kanther die Schwarzen Kassen auch in den Rechenschaftsberichten verschwieg und die Bundes-CDU dadurch später Staatszuschüsse in Höhe von 41 Millionen Euro verlor, konnten die BGH-Richter keine Strafbarkeit erkennen, weil Kanther diese Folge "keinesfalls billigte", so die Senatsvorsitzende Ruth Rissing-van Saan.
Offen ist dagegen, was daraus folgt. Denn das dass Landgericht den Fall nun in Teilen neu aufrollt, ist zwar möglich - aber keinesfalls nötig.
Eigentlich muss das Wiesbadener Gericht nur für die jetzt vom BGH bestätigte Teil-Verurteilung eine neue Strafe aussprechen. Die dürfte nach jetzigem Stand erheblich unter den 18 Monaten liegen, die im ersten Durchgang als Bewährungsstrafe für beide Tatkomplexe zusammen verhängt worden waren.
Der Frankfurter Revisionsspezialist Eberhard Kempf, der Kanthers Mitangeklagten, den ehemaligen CDU-Wirtschaftsprüfer Horst Weyrauch, verteidigt, hat sogar Zweifel, "ob es überhaupt zu einer neuen Verhandlung kommt": Da ja nur ein Teil des Schuldspruchs bestätigt wurde, könnte, wie seinerzeit das gegen Ex-Kanzler Helmut Kohl, wegen "geringer Schuld" gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Dazu allerdings müsste neben dem Gericht auch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ihr Einverständnis erteilen.
Andererseits könnten aber auch die Strafverfolger das Verfahren nun auf Gesichtspunkte ausdehnen, die im ersten Verfahren ausgespart worden waren, um damit doch noch zumindest in die Nähe des bisherigen Strafmaßes zu kommen: Dazu gehört zum einen das Anlegen und Verwalten der Schwarzen Kassen in den Jahren von 1983 bis 1995 – das Landgericht hatte diese Jahre nicht einbezogen, da der BGH nun von einer einheitlichen Tat ausgeht, wäre dieser Tatteil aber noch nicht verjährt.
Zum anderen, darauf wies nun Richterin Rissing-van Saan ausdrücklich hin, könnte sich Kanther durch das Verschweigen der Schweizer Millionen in den Rechenschaftsberichten der Partei auch wegen "Betrug zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland" strafbar gemacht haben – auch diesen Aspekt hatte das Landgericht nicht weiter verfolgt.
Den Schlüssel dazu, ob es zu einer teilweisen Neuauflage des Prozesses kommt, halten jetzt also die Wiesbadener Staatsanwälte in der Hand – und die sind, pikanterweise, weisungsgebunden gegenüber dem hessischen Justizminister und damit einem Mitglied des Kabinetts von Ministerpräsident Roland Koch. Der hatte vor sieben Jahren die Aufdeckung des Skandals selbst nur arg zerzaust überstanden und hätte deshalb allen Grund, über ein möglichst geräuschloses Ende des Verfahrens nicht allzu unglücklich zu sein. Eine Haltung der Staatsanwaltschaft, die allzu sehr eine Berücksichtigung politischer Interessen vermuten ließe, dürfte der Landesregierung allerdings auch nicht willkommen sein.
Vermutlich werden die Strafverfolger mit Billigung von oben deshalb nun den goldenen Mittelweg wählen: der Prozess würde zwar nicht eingestellt, aber auch nicht ausgeweitet; Kanther dürfte eine weitaus mildere Strafe bekommen – vielleicht sogar nur eine Geldstrafe; und, vielleicht das Beste daran: es wäre so gut wie ausgeschlossen, dass das Urteil noch einmal aufgehoben werden kann.
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